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Landgericht Augsburg

Justizpalast

Pressemitteilung 5 vom 28.10.2025

Erstes Urteil zum „Quecksilber-Hotel“: Beklagte müssen erneut Sicherheit leisten

Am Landgericht Augsburg sind insgesamt 125 Klagen von Anlegern gegen die AKS Business GmbH & Co. KG und deren Geschäftsführer im Zusammenhang mit dem Umbau der als Hotel geplanten Kammgarnspinnerei anhängig – nun ist ein erstes Urteil in dem umfangreichen Verfahrenskomplex ergangen. Die Beklagten wurden vollumfänglich zur erneuten Stellung der von der betroffenen Anlegerin zuvor bereits zurückgeforderten Sicherheit verurteilt. Die Kammer hat hierbei auch eine persönliche Haftung der beiden beklagten Geschäftsführer angenommen.

Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg begründete die Verurteilung zum einen mit dem damaligen Bautenstand des als Hotel geplanten Gebäudes: Dieses sei zum Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung noch nicht vollständig fertiggestellt gewesen – ein Hotelbetrieb hätte nach Überzeugung des Gerichts noch überhaupt nicht stattfinden können.

Insbesondere aber bestehe auch eine deliktische Schadensersatzpflicht gegenüber den Anlegern aufgrund der vorhandenen Quecksilberkontamination im Gebäude: Zur Überzeugung der Zivilkammer wusste einer der Geschäftsführer nämlich bereits frühzeitig, dass eine Verunreinigung des Gebäudes mit Quecksilber wahrscheinlich war und teilte das weder den Anlegern mit, noch ging er dem ordnungsgemäß nach. Dennoch wurden von den Anlegern weiterhin die Bauraten sowie der Sicherungseinbehalt angefordert – was die Kammer unter anderem als Betrug zu Lasten der Anleger bewertete.

Die Kammgarnspinnerei wurde im Jahr 2022 bereits teilweise wegen einer festgestellten Quecksilberverunreinigung abgeriegelt und ist bis heute nicht von der Altlast befreit. Im Laufe des Zivilverfahrens wurde von der beklagten AKS Business Hotel GmbH & Co. KG Insolvenz angemeldet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.