Landgericht Bamberg

-
Hinweise zum Justizbetrieb während der Coronakrise
Bei Betreten des Gebäudes und auf den Verkehrs- und Begegnungsflächen besteht derzeit keine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mehr.
Es wird empfohlen, sich an den aufgestellten Hygienespendern die Hände zu desinfizieren und im Gebäude zwischen allen Personen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
In den Sitzungssälen entscheiden die Vorsitzenden in richterlicher Unabhängigkeit, ob und in welchem Umfang ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.