Informationen für Dolmetscher/ Gemeinnützige Einrichtungen
Die Präsidialabteilung  des Landgerichts ist zuständig für Anträge auf Aufnahme
- in die Liste der Dolmetscher und Übersetzer nach Art. 3 und Art. 13 Dolmetschergesetz.
 
- und in die Liste der gemeinnützigen
Organisationen, denen Geldauflagen in Strafverfahren zufließen können.