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Landgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 1 vom 07.01.2022

Neue Corona Regelungen bei der Landshuter Justiz

Durch den Präsidenten des Landgerichts Landshut, Dr. Clemens Prokop, wurde angeordnet, dass der Zugang zu den Justizgebäuden (Land- und Amtsgericht sowie Staatsanwaltschaft) für Besucher ab Montag den 10. Januar 2022 die 3G-Regel gilt. Der Impfnachweis, der Nachweis über die Genesung oder der aktuelle negative Testnachweis und ein gültiges Ausweisdokument müssen bei Betreten des Gebäudes an der Eingangskontrolle vorgezeigt werden. Für einen aktuellen Testnachweis darf nach den derzeit geltenden Bestimmungen die zugrundeliegende Testung bei einem Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden zurückliegen, bei einem PCR-Test o.Ä. maximal 48 Stunden. Diese Maßnahme beruht auf dem Hausrecht des Präsidenten und dient der Abwehr der gesundheitlichen Gefahren auf Grund der Ausbreitung der Corona-Variante Omikron. Für Beteiligte eines konkreten gerichtlichen Verfahrens gilt die 3G-Regel grundsätzlich nicht. Diese müssen durch das Vorzeigen des entsprechenden Ladungsschreibens sowie eines gütigen Ausweisdokuments bereits an der Eingangskontrolle ihre Beteiligtenstellung nachweisen.

         

         Peter Pöhlmann
Vorsitzender Richter am LG

         Pressesprecher