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Landgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Legalisation von Urkunden

Hinweis zu Apostillen

Bitte beachten Sie:

Die Apostillen-Geschäftsstelle ist derzeit wegen der Corona-Pandemie für den Parteiverkehr geschlossen.

Bitte reichen Sie die Anträge ausschließlich auf dem Postweg ein.

Die Verwaltung des Landgerichts Landshut ist zuständig für die Vorbeglaubigung bzw. Erteilung einer Legalisation/Apostille für Urkunden, die im Ausland benötigt werden.

Dies betrifft folgende Dokumente:

  • Notarielle Urkunden von Notaren des Landgerichtsbezirks Landshut
  • Gerichtliche Dokumente des Landgerichts Landshut und der Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks Landshut
  • Übersetzungen eines vom Präsidenten des Landgerichts Landshut öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Dolmetschers oder Übersetzers

Hinweis:
Die Urkunden können mit der Post übersandt oder persönlich zu den unten angeführten Sprechzeiten abgegeben werden. Bei Antragstellung per Post bitte immer das Land und eine Telefonnummer (für evtl. Rückfragen) angeben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung 2-3 Werktage in Anspruch nehmen kann.

Über die Kosten in Höhe von 25,00 EUR pro Urkunde erhalten Sie eine gesonderte Kostenrechnung von der Landesjustizkasse Bamberg.


Postanschrift:
Landgericht Landshut
Apostillen/Legalisationen
Maximilianstraße 22
84028 Landshut


Ansprechpartner:
Telefon: 0871 / 84-1418


Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr

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