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Landgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 07.11.2017

Prozessauftakt in drei Verfahren vor der großen Strafkammer

1. Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (1 KLs 227 Js 19839/15)

Am 13.11.2017 um 8.30 Uhr beginnt die Hauptverhandlung gegen den 61-jährigen deutschen Staatsangehörigen Erich B.

Ihm wird vorgeworfen, beginnend ab Juli 1997, an seiner damals 7-jährigen Stieftochter regelmäßig gegen deren Willen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.

Diese fanden bis März 2004 in dem von der Geschädigten, deren Mutter und dem Angeklagten bewohnten Haus in Illertissen statt. Hierbei soll der Angeklagte unter anderem oral sexuelle Handlungen an der Geschädigten vorgenommen haben. Der Angeklagte ließ sich von der Geschädigten oral befriedigen und begann spätestens ab deren 11. Lebensjahr damit, sie auch anal zu missbrauchen. Dies geschah, wie auch bisher, mehrmals wöchentlich, nunmehr im PKW oder in einer nahegelegenen Waldhütte. Dies führte bei der Geschädigten zu erheblichen Verletzungen, die insgesamt viermal operiert werden mussten.

Spätestens ab dem 12. Lebensjahr missbrauchte der Angeklagte die Geschädigte durchschnittlich einmal pro Woche vaginal an den genannten Orten.

Damit die Geschädigte hiervon niemand informiert, drohte ihr der Angeschuldigte damit, dass sie in diesem Fall allein dastehen werde und keinen mehr haben werde.

Auch nachdem die Geschädigte Anfang 2005 von zuhause ausgezogen war, vollzog der Angeklagte weiterhin gegen ihren Willen, jedoch ohne Gewalt anzuwenden, den analen und vaginalen Geschlechtsverkehr mit denselben Drohungen wie bisher. Dies setzte sich, nachdem die Geschädigte im Jahr 2010 mit ihrer Mutter wieder von Illertissen zum Angeklagten nach Altenstadt gezogen war bis September 2015 fort.

Der Angeklagte hat bis jetzt keine Angaben gemacht.

2. Verfahren wegen schwerer Brandstiftung (1 KLs 330 Js 21721/16)

Am 14.11.2017 um 10 Uhr beginnt die Hauptverhandlung gegen den 55 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Karl A.

Dem zum damaligen Zeitpunkt in Baden Württemberg wohnhaften Angeklagten wird vorgeworfen, ab September 2016 die Geschädigte Gabriele W., mit der er einige Zeit eine Beziehung hatte, über Whats App beleidigt und mit dem Tod bedroht zu haben.

In der Nacht vom 03.12. auf den 04.12.2016 soll er auf dem Anwesen der Geschädigten in 89365 Röfingen mittels Brandbeschleuniger eine dort befindliche Gartenhütte angezündet haben. Dadurch geriet eine weitere Gartenhütte in Vollbrand. Anschließend griff das Feuer auf das Wohnanwesen der Geschädigten W. über, wodurch Sachschaden in Höhe von 150.000,-- € entstand. Zum Zeitpunkt des Brandes befanden sich 5 Personen, die nicht verletzt wurden, im Wohnhaus.

Nach weiteren telefonischen Drohungen soll sich der Angeklagte am 27.01.2017 in Stuttgart mit dem Zeugen M. getroffen und diesen aufgefordert haben, mit ihm zusammen das Haus der Geschädigten W.(nochmals) und deren Autos anzuzünden.

Soweit sich der Angeklagte zum Sachverhalt einlässt, bestreitet er ihn.

3. Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und schwerer räuberischer Erpressung (1 KLs 221Js 2202/17)

Am 16. 11.2017 um 8.30 Uhr beginnt die Hauptverhandlung gegen den 35-jährigen slowenischen Staatsangehörigen Anvar H.

Ihm wird vorgeworfen, zwischen März 2015 und März 2017 mindestens zweimal im Monat im Raum Illertissen, Ulm und Blaustein, jeweils 1 – 5 Gramm Kokain gewinnbringend, jeweils an denselben Abnehmer verkauft zu haben.

Nachdem bei diesem Abnehmer Zahlungsrückstände in Höhe von etwa 600,--  bis 700,-- € aufgelaufen waren, soll der Angeklagte durch Drohungen und einer Ohrfeige, wobei er griffbereit eine etwa 50 cm lange Eisenstange mit sich führte, seinen Abnehmer, nunmehr wegen der Verspätungen zu einer Zahlung von 2.000,-- € aufgefordert haben. Nachdem der Abnehmer bis April 2017 diesen Betrag bezahlte, forderte der Angeklagte weitere Zuschläge wegen der verspäteten Zahlung in Höhe von insgesamt 1.700,-- €.
Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, bedrohte der Angeklagte seinem Abnehmer wie bereits auch im ersten Fall, jeweils an dessen Wohnort in Vöhringen.

Nachdem der Angeklagte damit gedroht hatte seinen Abnehmer, dessen Freundin und deren gemeinsamen Sohn totzuschlagen, wurde ein Treffen zur Übergabe von nunmehr geforderten 2.000,-- € für den 08.05.2017 um 14.30 Uhr am Parkplatz des REWE-Markts in Bellenberg vereinbart. Hierbei wurde der Angeklagte, der unter der Kleidung eine Eisenstange mit sich führte, von der Polizei festgenommen, nachdem diese zwischenzeitlich von dessen Abnehmer informiert worden war.

Der Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe im Wesentlichen.