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Landgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Kontakt

Telefon: 08331 / 105-0 (Zentrale)
Telefax: 08331 / 105-422 (Verwaltung)
               08331 / 105-177 (Strafabteilung)
               08331 / 105-199 (Zivilabteilung)

Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.


E-Mail: poststelle@lg-mm.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Elektronischer Rechtsverkehr:

Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden

• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,

• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente.

Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter

https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.



Anschriften:
Landgericht Memmingen
Hallhof 1+4
87700 Memmingen (Hausanschrift)

Barrierefreier Zugang:
Der Zugang ist durch den Haupteingang möglich. Ein Aufzug ist vorhanden.
Einen Gebäudeplan finden Sie unter Behördeninformationen.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner

Öffnungs- und Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:15 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr


In Sonder- oder Eilfällen dürfen Sie sich wegen eines notwendigen Einlasses gerne auch außerhalb dieser Sprechzeiten an den Wachtmeisterdienst wenden.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

Ansprechpartner für Drehgenehmigungen

Jürgen Brinkmann
Vizepräsident des Landgerichts

(Vertreter: Konrad Beß, Präsident des Landgerichts)

Tel.: 08331 / 105-104
Fax: 08331 / 105-422
E-Mail: poststelle@lg-mm.bayern.de

Film- und Fernsehaufnahmen staatseigener Gebäude und Anlagen sowie fotographische Aufnahmen bedürfen der Genehmigung. Ausgenommen sind Aufnahmen von Gebäuden und Anlagen, die sich an öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen befinden und Aufnahmen zu privaten Zwecken von geringem Umfang. Die Genehmigung von Film- und Fernsehaufnahmen erfolgt im Rahmen einer Vereinbarung über eine angemessene Nutzungsentschädigung und den Ersatz der für den Staat entstehenden Kosten. Eine Nutzungsentschädigung wird unter anderem dann nicht erhoben, wenn die Ausstrahlung der gedrehten Bilder binnen Wochenfrist oder bei in längeren Abständen regelmäßig ausgestrahlten Sendeformaten beim nächsten Sendetermin vorgesehen ist und ein Sachverhalt mit Neuigkeitswert am Objekt oder ein hierin stattfindendes Ereignis Thema der Berichterstattung ist, es sich also um aktuelle Berichterstattungen handelt. Wegen der Einzelheiten setzen Sie sich bitte mit dem Ansprechpartner für Drehgenehmigungen in Verbindung.