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Landgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 11 vom 04.06.2019

Schuss mit Armbrust auf neuen Lebensgefährten der Exfreundin

Prozessauftakt vor der großen Strafkammer


Am Dienstag den 11.06.2019 um 13.30 Uhr beginnt im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen vor der ersten Strafkammer der Prozess gegen den 43 Jahre alten italienischen Staatsangehörigen Mario O.
Ihm wird versuchter Mord am neuen Lebensgefährten seiner Expartnerin vorgeworfen.
Nachdem sich die Freundin des Angeklagten von ihm getrennt hatte zog der Angeklagte aus der gemeinsamen Wohnung in Volkertshofen aus. Er soll weder die Trennung noch den Umstand, dass seine Exfreundin eine neue Beziehung mit dem Geschädigten R. eingegangen war akzeptiert haben. Vielmehr soll er beabsichtigt haben seine Freundin zurückzugewinnen und um dieses Ziel zu erreichen deren neuen Freund zu töten.
Am 05.09.2018 kaufte der Angeklagte in Ulm eine Pistolenarmbrust mit Pfeilen.
Er soll dann am 13.09.2018 die Wohnung seiner Exfreundin ausgekundschaftet haben. Am 14.09.2018 kurz nach 19.00 Uhr fuhr er mit seinem Pkw in die Nähe der Wohnung seiner Exfreundin und parkte dort. Gegen 21.30 Uhr begab er sich mit der geladenen Pistolenarmbrust zur Wohnung seiner Exfreundin, wo der Geschädigte R. am offenen Esszimmerfenster der Hochparterrewohnung beim Rauchen stand. Er schoss, nachdem es zu einem kurzen Wortwechsel gekommen sein soll, aus einer Distanz von ca. 1 Meter den 16 cm langen Leichtmetallbolzen der Armbrust ab und traf den Geschädigten in die linke Brustseite oberhalb der Herzgegend. Der Pfeil drang ca. 2 – 3 cm tief ein.
Der Angeklagte, dem Tötungsabsicht vorgeworfen wird, soll hierbei die Armbrust verdeckt gehalten haben, sodass der Geschädigte sie nicht erkannte.
Der Leichtmetallbolzen drang ca. 2 – 3 cm tief in die Brust ein und verursachte eine tiefgehende Verletzung des Haut- und Muskelgewebes, wobei er den linken Brustmuskel komplett durchdrang.

Der Angeklagte entfernte sich dann mit seinem Pkw vom Tatort, kam von der Straße ab und prallte mit seinem Fahrzeug gegen einen Baum, was auf seine alkohol- und medikamentenbedingte Fahruntüchtigkeit zurückzuführen gewesen sein soll.

Der Angeklagte räumt den Schuss ein. Seine Schilderung der Gründe und der Umstände wie es dazu gekommen sein soll weichen jedoch ganz erheblich vom Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft ab.

Für das umfangreiche Verfahren, zu dem bereits jetzt über 30 Zeugen und 7 Sachverständige geladen wurden, sind im Moment Fortsetzungstermine am 12.06., 25.06., 26.06., 27.06. und 01.07.2019, jeweils um 09.30 Uhr vorgesehen.