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Landgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 9 vom 18.04.2019

Strafkammer ist von Tötungsabsicht nicht überzeugt

Urteil verkündet

Im Prozess gegen Cengiz A. und Celil K., wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes, hat der Vorsitzende vor wenigen Minuten, im Rahmen der öffentlichen Hauptverhandlung, das Urteil der 1. Strafkammer verkündet und eröffnet im Moment noch die Urteilsgründe.

Den beiden Angeklagten wurde vorgeworfen, versucht zu haben, den neuen Partner der Ehefrau von Cengiz A. gemeinschaftlich zu töten (siehe Pressemitteilung 5/2019).
Die beiden Angeklagten haben im Verlauf des Prozesses den ihnen vorgeworfenen äußeren Ablauf der Tat im Wesentlichen eingeräumt. Allerdings hätten sie das Opfer nur verletzen wollen, um ihm einen Denkzettel zu verpassen. Der Tod des Opfers sei nie vorgesehen oder geplant gewesen.
Die Verteidiger der Angeklagten haben deswegen Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt, beim Angeklagten Cengiz A. zu einer Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren, beim Angeklagten Celil K. zu drei Jahren.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hat dagegen beantragt Cengiz A. zu acht Jahren und Celil K. zu sechs Jahren und sechs Monaten wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes zu verurteilen.

Das Gericht war nach sechs Sitzungstagen und umfangreicher Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass die Angeklagten mit Tötungsvorsatz gehandelt haben und hat sie deswegen zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren und neun Monaten (Cengiz A.) und sechs Jahren (Celil K.) wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.