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Landgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 1 vom 25.03.2021

Berufungstermin im Verfahren gegen den Fischertagsverein Memmingen e.V.

Gerichtliche Zulassung weiblicher Stadtbachfischer in Memmingen?

Das Landgericht Memmingen hat im Berufungsverfahren gegen den Fischertagsverein Memmingen e.V. Termin zur mündlichen Verhandlung auf Mittwoch, den 23.06.2021, 09.00 Uhr, Sitzungssaal 132, bestimmt.

Das Amtsgericht Memmingen hat in erster Instanz der Klägerin Christiane R., die Mitglied des Fischertagsvereins ist, das Recht zugebilligt, beim jährlich stattfindenden Fischertag am Ausfischen des Stadtbachs teilzunehmen. Laut Vereinssatzung dürfen dies nur männliche Vereinsmitglieder.

Gegen dieses Urteil hat der Fischertagsverein Memmingen e.V. Berufung zum zuständigen Landgericht Memmingen eingelegt. Die mündliche Berufungsverhandlung findet vor der ersten Zivilkammer statt, die mit drei Berufsrichtern unter dem Vorsitz des Landgerichtspräsidenten Konrad Beß besetzt ist. Im Berufungsverfahren wird der zur Entscheidung anstehende Sachverhalt nochmals mit den Beteiligten ausführlich besprochen. Alle tatsächlich und rechtlich relevanten Gesichtspunkte werden von der Berufungskammer nach den Grundzügen des Berufungsrechts umfassend gewürdigt.

Das nach Beratung der Kammer ergehende Urteil wird in der Regel nicht am selben Tag, sondern 2 bis 3 Wochen später in einem gesonderten Termin, verkündet.

Ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil, hier die Revision zum Bundesgerichtshof, findet nur statt, wenn sie das Berufungsgericht im Urteil zulässt. Dies ist dann der Fall, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung durch das Revisionsgericht erfordert.

Im Hinblick auf das zu erwartende, überdurchschnittliche öffentliche Interesse sowie zur organisatorischen Vorbereitung der Berufungsverhandlung werden die Vertreter der Medien gebeten, sich bei der Pressestelle des Landgerichts Memmingen bis spätestens Montag, 12.04.2021 schriftlich anzumelden (Poststelle@lg-mm.bayern.de). Der rechtzeitige Eingang der Anmeldung ist Voraussetzung für die Reservierung eines Platzes zur Teilnahme an der Hauptverhandlung.

Filmaufnahmen bis zum Beginn der Berufungsverhandlung sind davon unabhängig möglich.