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Landgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 12 vom 05.09.2022

Versuchter Mord im Wohnsitzlosenmillieu in Neu-Ulm

Prozessauftakt vor dem Schwurgericht

Am Montag, den 19.09.2022 um 9.30 Uhr, beginnt in Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen vor der großen Strafkammer, als Schwurgericht, ein Verfahren gegen zwei wohnsitzlose rumänische Staatsangehörige, die sich beide in Untersuchungshaft befinden. Dem 42 Jahre alten Angeklagten Danut S. wird u.a. versuchter Mord, seiner 37 Jahre alten Mittäterin Crina C. u.a. besonders schwerer Raub vorgeworfen.

Die beiden sollen sich am späten Nachmittag des 17.12.2021 mit ihrem späteren Opfer in einem von diesem bewohnten Kellerraum eines ansonsten leerstehenden Anwesens in der Augsburger Straße in Neu-Ulm getroffen haben. Während die Angeklagte sich schlafen legte, sollen die beiden Männer Schnaps getrunken haben. Nachdem das spätere Oper, der Zeuge C., auf die Aufforderung des Angeklagten hin nicht bereit gewesen sei, diesem 30 Euro zu geben, soll der Angeklagte dann mit einem Klappmesser, mit einer Klingenlänge von mindestens 5 cm, zwanzigmal auf das Opfer, das ihm den Rücken zuwandte, eingestochen haben. Der Geschädigte erlitt dadurch akut lebensgefährliche Verletzungen und ging zu Boden, woraufhin ihn der Angeklagte mehrfach mit dem Fuß gegen den Kopf getreten haben soll.

Die Angeklagte wachte nun auf und soll sodann dem Opfer, in Absprache mit dem Angeklagten, eine Bauchtasche abgenommen haben, in der sich dessen Geldbeutel mit 85,-- EUR Bargeld befand, welches die Angeklagte  an sich nahm. Hierbei soll der Angeklagte den Geschädigten festgehalten haben. 

In der Erwartung, dass das Opfer sterben werde, verließen die Angeklagten sodann das Anwesen. Dem Schwerverletzten gelang es jedoch, sich auf die Augsburger Straße zu schleppen, wo er zusammenbrach und von einem Zeugen aufgefunden wurde. Dieser brachte den Verletzten in die Uniklinik Ulm, wo er operiert wurde.

Die Angeklagten machen keine Angaben. Dem Angeklagten droht lebenslange Freiheitsstrafe, der Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren.

Im Moment sind Fortsetzungstermine am 26.09., 10.10., 20.10. und 26.10.2022, jeweils um 9.30 Uhr in Sitzungssaal 132, vorgesehen.