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Landgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 9 vom 10.08.2022

Große Strafkammer verhandelt gegen Vater und Sohn aus Bad Grönenbach

Erstes Verfahren im sogenannten Tierskandal beginnt

Am Dienstag, den 20.09.2022 um 09:30 Uhr beginnt im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen vor der großen Strafkammer ein umfangreiches Verfahren gegen zwei Landwirte aus Bad Grönenbach. Den 68 und 25 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Johann Baptist H. und Florian H., bei denen es sich um Vater und Sohn handelt, werden unter anderem zahlreiche Verstöße gegen § 17 TierSchG zur Last gelegt. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Die Angeklagten unterhielten im Tatzeitraum zwischen Juli und November 2019 Milchviehbetriebe in Bad Grönenbach, Dietmannsried und Kempten. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen Rinder nicht ausreichend versorgt zu haben, sodass diese verwahrlosten, erkrankten und letztendlich, da sie auch nicht die erforderliche tierärztliche Behandlung erhielten, im Rahmen der Kontrollen der Hofstellen teilweise notgetötet werden mussten.

Die Tatvorwürfe betreffen insgesamt 54 Kühe und Kälber.

Aufgrund des Ergebnisses der Kontrollen wurde gegen beide Angeklagte ein vorläufiges Halte- und Betreuungsverbot verhängt.

Das Verfahren wird wegen der besonderen Bedeutung vor dem Landgericht verhandelt.

Seit Anklageerhebung in diesem Verfahren wurde in vier weiteren Verfahren gegen Johann Baptist H., in drei davon zusammen mit seinem Sohn Anklage erhoben. Diese Tatvorwürfe sind auch Gegenstand des nun beginnenden Verfahrens.

Johann Baptist H. wird vorgeworfen.am 26.10.2018, 15 Kühe für 28.502,25 EUR erworben zu haben und, wie von ihm von vornherein geplant, nicht bezahlt zu haben.

Beiden Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen seit 2015, Arbeitnehmer, die sie in ihren landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten, nicht bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern angemeldet zu haben, wodurch Beiträge in Höhe von mehreren 10.000 EUR nicht abgeführt worden sein sollen.

Darüber hinaus sollen die beiden Angeklagten zwischen Mai und Oktober 2020 eine Kiesgrube, ohne die erforderliche Genehmigung, verfüllt haben. Da die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung nicht vorlagen, sollen sich die beiden Angeklagten Entsorgungskosten in Höhe von 270.000 EUR erspart haben.

Am 04.08.2020 sollen beide Angeklagte durch die Betreuung von Rindern in der Hofstelle in Bad Grönenbach gegen das vorläufige Halte- und Betreuungsverbot verstoßen haben.

Im Moment sind die folgenden weiteren Termine, voraussichtlich jeweils im Sitzungssaal 132, soweit nichts anderes angegeben, jeweils um 09:30 Uhr vorgesehen: 

  •        Freitag,    den 23.09.2022
  •        Dienstag, den 27.09.2022
  •        Freitag,    den 30.09.2022
  •        Dienstag, den 04.10.2022
  •        Mittwoch, den 05.10.2022
  •        Dienstag, den 11.10.2022
  •        Mittwoch, den 12.10.2022
  •        Freitag,    den 14.10.2022
  •        Dienstag, den 18.10.2022
  •        Mittwoch, den 19.10.2022
  •        Freitag,    den 21.10.2022
  •        Dienstag, den 25.10.2022
  •        Mittwoch, den 26.10.2022, 13:30 Uhr
  •        Freitag,    den 28.10.2022

Die Anzahl der Termine erklärt sich unter anderem mit dem Umstand, dass beide Angeklagte zu den Tatvorwürfen schweigen bzw. diese pauschal bestreiten. Dies macht eine umfangreiche Beweisaufnahme zu jedem einzelnen angeklagten Fall durch die Vernehmung von Zeugen, Verlesung von Urkunden und Einvernahme von Sachverständigen erforderlich. 

Für die Medienvertreter hat die bereits durchgeführte Akkreditierung Bestand.