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Landgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 1 vom 09.01.2024

Mordanklage wegen Tötungsdelikten in Altenstadt

Verfahrensauftakt vor dem Schwurgericht

Am Dienstag, den 23.01.2024 um 14:30 Uhr beginnt im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen vor der 1. Strafkammer als Schwurgericht ein umfangreiches Verfahren gegen drei Angeklagte (vgl. Pressemitteilung 1/2023 der Staatsanwaltschaft Memmingen vom 29.11.2023). Es handelt sich hierbei um den 38 Jahre alten Patrick Marcel O., seine Ehefrau, die 33 Jahre alte Julia O. und den mit dem Ehepaar befreundeten 32 Jahre alten Joffrey S.. Alle Angeklagten, die deutsche Staatsangehörige sind, befinden sich in Untersuchungshaft.

Den Angeklagten Patrick und Julia O. wird vorgeworfen in der Nacht vom 21. auf den 22.04.2023 in das, in direkter Nachbarschaft zu ihrem Wohnhaus gelegene Haus des Ehepaars Karl und Monika O. in Altenstadt eingedrungen zu sein. Karl O., der Vater des Angeklagten Patrick Marcel O. und seine Frau Monika O. rechneten mit keinem Angriff und waren wehrlos. Die Angeklagten Julia und Patrick O. sollen sodann gemeinschaftlich handelnd, die im Bett liegende Monika O. mittels 44 Messerstichen und Karl O. durch Ersticken getötet haben und anschließend versucht haben, das Tatgeschehen als erweiterten Suizid des Karl O. darzustellen.Ziel der Tat soll es gewesen sein, zu verhindern, dass die Schenkung eines Hauses in Altenstadt von Karl O. an Patrick O. rückabgewickelt wird. Darüber hinaus sei es die Absicht der beiden Angeklagten gewesen, die Verstorbenen zu beerben. Der Angeklagte Joffrey S., der mit der Tat gerechnet und sie billigend in Kauf genommen haben soll, sollte gemäß dem Tatplan den beiden anderen Angeklagten ein Alibi zur Verfügung stellen, er soll ihnen einen Pkw für die Fahrt zum Tatort geliehen haben, während er das Kleinkind der beiden anderen Angeklagten beaufsichtigte.

Den beiden Angeklagten Patrick und Julia O. wird deswegen zweifacher Mord, dem Angeklagten Joffrey S., Beihilfe dazu vorgeworfen.

Für Mord sieht das Gesetz zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. DerGehilfe wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

Für das Verfahren, zu dem im Moment 50 Zeugen und zwölf Sachverständigegeladen sind, sind aktuell bis zum 02.05.2024, 29 Verhandlungstage vorgesehen.