Pressemitteilung 15 vom 27.10.2025
Anklage wegen Mordes an der Ehefrau
Tötungsdelikt vor dem Schwurgericht
Am Freitag, den 07.11.2025 um 9.00 Uhr beginnt im Sitzungsaal 132 des Landgerichts Memmingen, vor der 1. Strafkammer als Schwurgericht, die Hauptverhandlung gegen den 55 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Bekim N.. Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, am Morgen des 19.03.2025 seine Ehefrau Leonora N. aufgrund eines Eifersuchtswahns, in der gemeinsamen Wohnung in Thannhausen, erwürgt zu haben.
Die Anklage geht davon aus, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund seiner psychischen Situation erheblich vermindert war.
Dem Angeklagten, der geständig ist, wird deswegen Mord, aus niedrigen Beweggründen, vorgeworfen.
Das Gesetz sieht vor, dass die für Mord vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe bei erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit gemildert werden kann. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt dann eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Für das Verfahren sind im Moment die folgenden Fortsetzungstermine im Sitzungssaal 132 vorgesehen:
- 26.11.2025, 13.30 Uhr
- 01.12.2025, 09.00 Uhr
- 03.12.2025, 09.00 Uhr
- 08.12.2025, 09.00 Uhr