Pressemitteilung 17 vom 19.11.2025
Große Strafkammer verhandelt gegen zwei Landwirte und zwei Angestellte eines Milchviehbetriebs in Bad Grönenbach
Ausgesetztes Verfahren beginnt wieder
Am Dienstag, den 20.01.2026 um 9.00 Uhr beginnt im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen vor der großen Strafkammer (erneut) ein umfangreiches Verfahren gegen zwei Landwirte und zwei Angestellte eines Milchviehbetriebs aus Bad Grönenbach (und weiteren Nebenbetrieben). Die Tatvorwürfe wurden bereits im Oktober 2023, gegen damals sechs Angeklagte, verhandelt. Das Verfahren konnte planmäßig jedoch nur gegen zwei Angestellte des Milchviehbetriebs, die rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt wurden, fortgesetzt und abgeschlossen werden. Gegen die übrigen Angeklagten wurde es ausgesetzt, das heißt, es muss von Neuem beginnen. Aufgrund zahlreicher vorrangiger Haftsachen ist dies, im Hinblick auf die hohe Anzahl zu erwartender Sitzungstage, erst jetzt möglich.
Dem 68 Jahre alten Franz E. und seinem 35 Jahre alten Sohn Martin E. sowie den zwei Angestellten werden zahlreiche gemeinschaftlich begangene Verstöße gegen § 17 TierSchG zur Last gelegt. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer einem Wirbeltier länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Die beiden Angeklagten Franz und Martin E. leiteten im Jahr 2019 gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb in Bad Grönenbach (mit weiteren Nebenbetrieben), in dem Rinder, zum Zweck der Erzeugung von Milch gehalten wurde. Den vier Angeklagten wird vorgeworfen, bei 58 behandlungsbedürftigen Rindern nicht dafür gesorgt zu haben, dass diese durch einen Tierarzt behandelt oder, soweit eine Behandlung aussichtslos gewesen wäre, notgetötet werden. Dadurch und durch unangemessenen Transport der Tiere mit einem Radlader sollen die vier Angeklagten den Rindern länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt haben. Dies sollen die Angeklagten erkannt haben, jedoch im Hinblick auf und zur Vermeidung des zu erwartenden zeitlichen und finanziellen Aufwands für eine angemessene Behandlung, billigend in Kauf genommen haben.Von den 58 betroffenen Tieren wurden in engem zeitlichem Zusammenhang zu ihren Erkrankungen 14 geschlachtet und 16 euthanasiert. Das Verfahren wird wegen der besonderen Bedeutung der Sache vor dem Landgericht verhandelt.
Im Moment sind die folgenden weiteren Termine, voraussichtlich jeweils im Sitzungssaal 132, jeweils um 9.00 Uhr vorgesehen:
- alle Dienstage vom 27.01.2026 bis einschließlich 24.03.2026
- alle Dienstage vom 14.04.2026 bis einschließlich 19.05.2026