Pressemitteilung 1 vom 04.02.2026
Urteil rechtskräftig
Mordprozess gegen Christina T.
Am 12.11.2024 hat die Große Strafkammer des Landgerichts Memmingen, als Schwurgericht, nach der Vernehmung von über 70 Zeugen und sechs Sachverständigen am 35. Sitzungstag Christina T. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Darüber hinaus wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, das heißt, es wird nicht, wie sonst vorgesehen, nach 15 Jahren überprüft, ob die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Gegen das Urteil hat die Angeklagte Revision eingelegt. Dies führt dazu, dass der Bundesgerichtshof das, über 100 Seiten lange, Urteil auf Rechtsfehler überprüft.Da derartige Fehler nicht vorlagen, hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21.01.2026 die Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Damit steht fest, dass die Verurteilte am Nachmittag des 06.05.2023 ihrem Mann in der gemeinsamen Wohnung in Memmingen unter einem Vorwand ein Schlafmittel verabreicht hat. Danach hat sie mehrere Gegenstände in der Wohnung in Brand gesetzt, um dadurch ihren Ehemann zu töten und einen Unfall vorzutäuschen. Tatsächlich verstarb das Opfer dann, wie von der Verurteilten geplant, an einer Rauchgasintoxikation. Ziel der Verurteilten war es, sich durch den Tod ihres Ehemanns, auf den sie im Vorfeld Risikolebens- und Unfallversicherungen mit einer Gesamtversicherungssumme von 2,4 Millionen Euro abgeschlossen hatte, zu bereichern.
Zur Vorbereitung der Tat hat sie über Monate im Internet recherchiert welche Möglichkeiten es gibt einen Menschen zu vergiften oder zu töten.