Pressemitteilung 4 vom 10.04.2026
Versuchtes Tötungsdelikt in Memmingen
Verfahrensauftakt vor dem Schwurgericht
Am Montag, den 20.04.2026 um 09:00 Uhr beginnt im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen, vor der 1. Strafkammer als Schwurgericht, die Hauptverhandlung gegen den 22 Jahre alten afghanischen Staatsangehörigen Farzad S.
Dem zur Tatzeit 21-jährigen wird vorgeworfen, sich am Abend des 05.09.2025, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, mit mehreren Personen auf Höhe des Anwesens Maximilianstraße 7 in Memmingen getroffen zu haben. Ziel des Treffens sei es gewesen, Streitigkeiten mit dem späteren Geschädigtem Enrik V. zu klären. Nachdem es innerhalb der Gruppe zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein soll, soll der Angeklagte mit einem mitgebrachten Messer den Geschädigten vier Mal in den Rücken, einmal in den Nacken, einmal seitlich in den linken Bauchraum und einmal in den linken Oberarm gestochen haben.
Der Geschädigte hat dadurch massive Stichverletzungen erlitten, die operativ versorgt werden mussten.
Dem Angeklagten, der keine Angaben zum Sachverhalt macht, wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass er dadurch den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen hat.
Dem Angeklagten wird deswegen, neben weiteren Vorwürfen aufgrund seines Verhaltens vor und während der Auseinandersetzung, versuchter Totschlag vorgeworfen.
Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslange Freiheitsstrafe vor, wobei der Versuch milder als die Vollendung der Tat bestraft werden kann.
Für das Verfahren sind im Moment die folgenden Fortsetzungstermine, jeweils im Sitzungssaal 132 um 09:00 Uhr vorgesehen:
27.04.2026, 29.04.2026 und 18.05.2026
Das Gericht hat im Moment 18 Zeugen und 3 Sachverständige geladen.