Pressemitteilung 8 vom 08.05.2026
Allgäuer Krimifestival 2026
Lesung und Gespräch mit Peter Probst im Landgericht Memmingen
Unter dem Motto „Mörderischer Mai“ startete das Allgäuer Krimifestival 2026 im Schwurgerichtssaal des Landgerichts mit einer Lesung von Peter Probst aus seinem neuen Buch „Am helllichten Tag“. Im voll besetzten Schwurgerichtssaal begrüßten Michael Kobr – neben seiner Frau Silke Kobr der Initiator des Krimifestivals – und Landgerichtspräsident Konrad Beß die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer. Mit dem Schlager „Kriminaltango“ des Hazy-Osterwald-Sextett stimmten sie das Publikum ein in die sich anschließende Lesung von Peter Probst, bekannt durch seine Romane und Fernsehfilme, darunter zahlreiche Krimis wie Tatort und Polizeiruf 110.
Basierend auf wahren Begebenheiten entführte er an diesem Abend seine Gäste in die bedrückende Vergangenheit der Kleinstadt Pirmasens und erzählte von einer Kriminalgeschichte, die das Land in den 60er Jahren in Atem gehalten hat, weil drei Kinder in dieser Zeit spurlos verschwunden sind. In mehreren gezielt ausgewählten Ebenen erzählte er von der jungen Journalistin Toni, die aufgrund eines geheimnis-vollen Briefs ihres verstorbenen Vaters vor einem Rätsel steht. In dem Brief schreibt ihr Vater über eine Schuld, die ihn seit seiner Jugend quält. Toni findet Hinweise, dass es eine Verbindung zu ihrem verstorbenen Vater gibt und dass er ein schreckliches Geheimnis mit in sein Grab genommen hat.
Die sich anschließende Diskussion unter der Moderation von Michael Kobr mit Peter Probst und Konrad Beß kreiste um die Thematik „true crime“. Es handelt sich um ein (seit ein paar Jahren immer populärer werdendes) Genre, in dem reale Kriminalfälle nacherzählt werden. Medium hierzu sind Podcasts, aber auch Fernsehen, Zeitung und Theater. Die Art und Weise, wie einzelne true-crime-Formate wahre Verbrechen präsentieren, war zentraler Gegenstand der öffentlichen Diskussion.
Einig war man sich, dass Verbrechen für die Menschen schon immer sehr interessant waren und sie verstehen wollen, wie es zu solchen Taten kommen kann. Im Verlauf der Diskussion wurde deutlich, dass die Berichterstattung über true-crime Grenzen einzuhalten hat. Die Grenzen liegen insbesondere im Opferschutz. Bei der Berichterstattung darf den Tätern nicht zu viel Raum eingeräumt werden und die Opfer dürfen nicht in den Hintergrund rücken.
Der Gedanke des Opferschutzes sollte bei der Berichterstattung immer im Vordergrund stehen. Dies gilt insbesondere auch für die Angehörigen der Mordopfer. Das Ansehen einer verstorbenen Person darf durch eine Berichterstattung nicht verunglimpft werden.
Eine Mischung aus spannenden, bewegenden und humorvollen Abschnitten beeindruckte das Publikum, das am Ende der Veranstaltung noch die Gelegenheit nutzte, Bücher zu kaufen und diese sich von Peter Probst signieren zu lassen.
Vielen Dank gebührt Silke Kobr für die Organisation des Abends, Michael Kobr für die Moderation, dem Landgerichtspräsidenten Konrad Beß für die Überlassung des Schwurgerichtssaals sowie dem Wachtmeisterdienst, die auch an diesem Tag für die Sicherheit im Gerichtsgebäude gesorgt haben.
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