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Landgericht München II

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 5 vom 07.11.2019

„Ende Krug - Alles Krug“

Das Landgericht München II, Vorsitzender Richter Johannes Brose hat heute über einen äußerst skurrilen Fall verhandelt, der Juristen aus ihrer Ausbildung vertraut vorkommen wird:

Ein Mann aus dem Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen hatte auf einem Flohmarkt in München für 5€ einen Keramik-Krug mit Zinndeckel gekauft, und diesen dann im Oktober 2018 bei ebay zum Verkauf angeboten, mit der Beschreibung: „Krug Westerwald Steinzeug Bartmannskrug Keramik Steingut Zinndeckel“. Ein ebay-Kunde aus Jülich akzeptierte einen Preisvorschlag des Tölzers über 1.000€, überwies den Betrag, erhielt aber den Krug nicht.
 
Der Tölzer hatte nämlich in der Zwischenzeit bemerkt, dass es sich bei dem Krug um einen sog. Bartmannskrug aus dem 16. Jahrhundert handelt, der im Westerwald vermutlich in der Werkstatt Anno Knütgen hergestellt worden ist. Der Wert eines derartigen Bartmannskrugs beläuft sich auf mindestens 10.000,00 €. Nun wollte er den Kaufvertrag nicht mehr gelten lassen. Mit der Behauptung, er habe sich geirrt, erklärte er die Anfechtung des Vertrages. Dies wollte der Käufer nicht akzeptieren, und bestand auf Vertragserfüllung, d.h. auf Zusendung des Kruges bei gleichbleibendem Kaufpreis. Für diese Klage ist wegen des Wohnorts des Beklagten das Landgericht München II zuständig.

Das Problem an einer Anfechtung wegen Irrtums ist, dass man bloß wegen einer fehlerhaften Vorstellung über den Wert einer Sache nicht anfechten kann. Man muss sich schon über wertbildende Faktoren getäuscht haben.  Darüber stritten die Parteien- der Beklagte behauptete, er hätte den Krug als Werkstück aus dem 19. Jahrhundert eingeschätzt. Das wäre eine „verkehrswesentliche Eigenschaft“. Der Kläger meinte, der Irrtum sei nur über den Marktpreis des Kruges gegangen- keine Anfechtung.

Entscheiden musste das Gericht die Sache nicht: nach einigem Verhandeln einigten sich die Parteien darauf, dass der Krug für 4000€ an den Kläger verkauft und übergeben wird.

"Ende Krug - alles Krug"