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Landgericht München II

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 6 vom 23.10.2025

Streit um rund 40 Millionen Euro Verlustausgleich

In dem Rechtsstreit der General Atomics AeroTec Systems GmbH gegen die RUAG Deutschland GmbH hat die 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München II am 23. Oktober 2025 einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt: 30. Oktober 2025 um 10:00 Uhr.

Hintergrund des Rechtsstreits: 

Die Klägerin firmierte bis zum 16. März 2021 unter RUAG Aerospace Services GmbH und war als Tochtergesellschaft der RUAG Deutschland GmbH zur Abführung des Jahresergebnisses verpflichtet bzw. zum Verlustausgleich berechtigt. Mit Geschäftsanteilskaufvertrag vom 30. September 2020 erwarb die General Atomics Europe GmbH sämtliche Geschäftsanteile an der Klägerin. 

Die Parteien streiten darüber, ob in dem testierten und festgestellten Jahresabschluss für das Jahr 2019 mehrere Aktivposten überbewertet und mehrere Passivposten in wesentlichem Umfang unvollständig seien, so dass sich ein um ca. 40 Millionen höherer Verlust ergebe, den die Beklagte aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages für das Jahr 2019 noch zu zahlen habe. Eine Einigung der Parteien in dem Termin am 23. Oktober 2025 scheiterte daran, dass die Beklagte die Klage sowohl als unzulässig, als auch als unbegründet erachtet, letzteres weil der Jahresabschluss verbindlich und im Übrigen fehlerfrei sei. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet: 2 HK O 2985/24. 

Verfasserin der Pressemitteilung: 

Dr. Kürten, Pressesprecherin