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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Legalisation von Urkunden

Die Verwaltung des Landgerichts Passau ist zuständig für die Zwischenbeglaubigung zur Legalisation sowie für die Erteilung von Apostillen von Dokumenten aus dem Landgerichtsbezirk Passau

Diese Dokumente können sein:

  • notarielle Urkunden
  • gerichtliche Dokumente
  • Übersetzungen eines vom Präsidenten des Landgerichts Passau öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetschers oder Übersetzers

Unter Legalisation ist ein förmliches Verfahren zu verstehen, bei der durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates, in dem eine ausländische öffentliche Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des beigedrückten Siegels bestätigt wird (vgl. die Definition in Artikel 2 des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II S. 875).

Die Apostille ist die Beglaubigungs- oder Legalisationsform, die zwischen den Vertrags- oder Mitgliedstaaten des multilateralen Übereinkommens Nummer 12 der Haager Konferenz im Jahre 1961 eingeführt wurde. Die Vereinfachung des Rechtsverkehrs, die mit diesem Übereinkommen damals erreicht werden konnte, trägt heute wesentlich zur Entwicklung der Globalisierung bei, wenn sie internationale Wege rasch und unbürokratisch ermöglicht.


Anschrift und Ansprechpartner
Landgericht Passau

Herr Christoph Atzberger
Frau Annerose Reihofer

Zengergasse 1
94030 Passau (Postanschrift)
Telefon: +49 851 394 105 oder -118
Telefax: +49 9621 96241 1106
Sprechzeit: Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr


Hinweis:
Die Urkunden können mit der Post geschickt oder persönlich auf Zimmer 51 zu den oben genannten Sprechzeiten abgegeben werden.

Beim Postversand muss unbedingt das Land angegeben werden, für welches die Urkunde benötigt wird.

Für die Fertigstellung der Urkunden muss eine Bearbeitungszeit von drei Werktagen in Kauf genommen werden.

Die Kosten betragen 25,- € für jede Urkunde. Sie erhalten über die fällige Gebühr eine Kostenrechnung.


Für nachfolgende Legalisationen ist allerdings ausschließlich die Regierung von Niederbayern in Landshut zuständig:

Deutsche öffentliche Urkunden, die von Landesbehörden oder Kommunen im Regierungsbezirk Niederbayern ausgestellt wurden. Hierzu zählen zum Beispiel Dokumente der Standesämter, Meldebescheinigungen oder Schulzeugnisse.

Weitere Infos

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