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Lg-regensburg

Justiz ist für die Menschen da.

Pressemitteilung 2018-6 vom 05.06.2018

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Hauptverhandlung im Fall Joachim Wolbergs

Akkreditierungsbedingungen festgelegt


Mit Verfügung vom 05. Juni 2018 hat die Vorsitzende der 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg im Voraus konkrete Regelungen für die Beteiligung der Öffentlichkeit an der ab 24. September 2018 bevorstehenden Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, den Bauunternehmer Volker Tretzel, dessen früheren Mitarbeiter Franz W. und den Stadtrat Norbert Hartl getroffen. Zugleich wurden die Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreter/Journalisten festgelegt, die zu Berichterstattungszwecken an dem Prozess teilnehmen wollen.

Das Akkreditierungsverfahren beginnt am Dienstag, dem 12. Juni 2018, um 9.00 Uhr und endet am Donnerstag, dem 14. Juni 2018, um 12.00 Uhr. Für Medienvertreter/Journalisten sind, verteilt auf unterschiedliche Kontingente, insgesamt 40 Sitzplätze reserviert. Foto- und Filmaufnahmen werden im Rahmen von Poollösungen zugelassen. Die Vergabe der reservierten Sitzplätze und Poolführerschaften erfolgt innerhalb der Kontingente nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche. Bezüglich der näheren Einzelheiten wird auf die als Anhang beigefügte Verfügung verwiesen.

Akkreditierungsgesuche können ausschließlich per E-Mail an akkreditierung@lg-r.bayern.de angebracht werden. Die hierfür vorgesehenen Akkreditierungsformulare (ein Formular für die Akkreditierung als Medienvertreter/Journalist und ein Formular zur Akkreditierung für Foto-/Filmaufnahmen) stehen auf der Homepage des Landgerichts Regensburg unter der Rubrik Presse/Aktuelles in jeweils zwei Versionen (ein elektronisch ausfüllbares Word-Formular und ein bei Bedarf auch handschriftlich ausfüllbares pdf-Formular) zum Download bereit. Soweit möglich, werden sie zusätzlich mit dieser Pressemitteilung versandt.

Mit der Durchführung des Akkreditierungsverfahrens ist der Pressesprecher beauftragt. Die Akkreditierungsgesuche werden unverzüglich nach Ablauf der Bewerbungsfrist bearbeitet. Mit einer Versendung der noch auszustellenden Akkreditierungsausweise ist jedoch frühestens in der Woche ab 25. Juni 2018 zu rechnen. Aus Beschleunigungsgründen wird daher gebeten, einerseits nur die ausgefüllten Formulare mit den erforderlichen Anlagen einzusenden und andererseits von Sachstandsanfragen abzusehen. Für Auskünfte im Vorfeld des Akkreditierungsverfahrens steht der Pressesprecher gern zur Verfügung.


Thomas Polnik
Richter am Oberlandesgericht
Pressesprecher