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Lg-regensburg

Justiz ist für die Menschen da.

Pressemitteilung 11/2019 vom 13.08.2019

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Hauptverhandlung im zweiten Prozess gegen Joachim Wolbergs

Akkreditierungsbedingungen festgelegt

Mit Verfügung vom 12. August 2019 hat der Vorsitzende der 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg im Voraus konkrete Regelungen für die Beteiligung der Öffentlichkeit an der ab 1. Oktober 2019 bevorstehenden Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen den vorläufig suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, zwei Unternehmer aus der Regensburger Baubranche und einen ehemaligen Geschäftsführer eines Immobilienkonzerns aus Mittelfranken getroffen. Zugleich wurden die Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreter/Journalisten festgelegt, die zu Berichterstattungszwecken an dem Prozess teilnehmen wollen.

Das Akkreditierungsverfahren beginnt am Dienstag, dem 3. September 2019, um 9.00 Uhr und endet am Donnerstag, dem 5. September 2019, um 12.00 Uhr. Für Medienvertreter/Journalisten sind, verteilt auf unterschiedliche Kontingente, insgesamt 40 Sitzplätze reserviert. Foto- und Filmaufnahmen werden im Rahmen von Poollösungen zugelassen. Die Vergabe der reservierten Sitzplätze und Poolführerschaften erfolgt innerhalb der Kontingente nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche. Bezüglich der näheren Einzelheiten wird auf die als Anhang beigefügte Verfügung verwiesen.

Akkreditierungsgesuche können ausschließlich per E-Mail an akkreditierung@lg-r.bayern.de angebracht werden. Die hierfür vorgesehenen Akkreditierungsformulare (ein Formular für die Akkreditierung als Medienvertreter/Journalist und ein Formular zur Akkreditierung für Foto-/Filmaufnahmen) stehen auf der Homepage des Landgerichts Regensburg unter der Rubrik Presse/Aktuelle Pressemitteilungen in jeweils zwei Versionen (ein elektronisch ausfüllbares Word-Formular und ein bei Bedarf handschriftlich ausfüllbares pdf-Formular) zum Download bereit. Soweit möglich, werden sie zusätzlich mit dieser Pressemitteilung versandt.

Mit der Durchführung des Akkreditierungsverfahrens ist der Pressesprecher beauftragt. Die Akkreditierungsgesuche werden unverzüglich nach Ablauf der Bewerbungsfrist bearbeitet. Mit einer Versendung der noch auszustellenden Akkreditierungsausweise ist jedoch frühestens in der Woche ab 9. September 2019 zu rechnen. Aus Beschleunigungsgründen wird daher gebeten, einerseits nur die ausgefüllten Formulare mit den erforderlichen Anlagen einzusenden und andererseits von Sachstandsanfragen abzusehen. Für Auskünfte im Vorfeld des Akkreditierungsverfahrens steht der Pressesprecher gern zur Verfügung.



Thomas Polnik
Vorsitzender Richter am Landgericht
Pressesprecher