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Pressemitteilung 12/2019 vom 04.09.2019

Strafverfahren wegen Verdachts der Wahlmanipulation in Geiselhöring

Landgericht Regensburg setzt Hauptverhandlungstermine ab

Mit heute bekannt gegebener Verfügung vom 3. September 2019 hat der stellvertretende Vorsitzende der 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg die am 23. Mai 2019 anberaumten Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung im Strafverfahren wegen Manipulationsvorwürfen im Zusammenhang mit der Geiselhöringer Kommunalwahl vom März 2014 abgesetzt. In der Zeit vom 4. November 2019 bis 17. Dezember 2019 sollten 14 Verhandlungstage mit vorerst insgesamt elf Zeugen und einem Sachverständigen stattfinden. Diese Planung ist hinfällig.
Hintergrund der Terminsaufhebung ist eine wegen des hohen Verfahrensaufkommens beim Landgericht Regensburg - laut Personalbedarfsberechnung (Stand 31. März 2019) fehlen dafür 18 Richter/innen - eingetretene Zuspitzung der Belastungssituation in der zuständigen Kammer. Die zwischenzeitlich eingegangenen Anklagen betreffen zum Großteil Personen in Untersuchungshaft. Mit Rücksicht auf den einschneidenden Charakter des vorläufigen Freiheitsentzugs gilt der Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen in besonderem Maße. Die Gerichte sind gehalten, ihre Ressourcen vorrangig für die Bearbeitung dieser Verfahren einzusetzen. Letzteres kann, wie im vorliegenden Fall, dazu führen, dass Prozesse gegen nicht inhaftierte Beschuldigte verschoben werden müssen.
Neue Termine sind noch nicht bestimmt, werden aber zu gegebener Zeit bekannt gemacht. Die Aufhebungsverfügung enthält dazu den ausdrücklichen Hinweis, dass eine baldige Neuterminierung beabsichtigt ist.

Thomas Polnik
Vorsitzender Richter am Landgericht
Pressesprecher