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Pressemitteilung 08 / 2020 vom 17.09.2020

Landgericht Regensburg lässt Anklage zur Hauptverhandlung zu

Mit Beschluss vom 11. September 2020 hat das Landgericht Regensburg die Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 17. April 2019 gegen den früheren OB-Kandidaten Christian Schlegl zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozess findet vor der für Wirtschaftsstrafsachen zuständigen 7. Strafkammer statt. Ein zeitlicher Rahmen steht noch nicht fest.

Dem Angeklagten werden Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Verstöße gegen das Parteiengesetz im Zusammenhang mit der Verschleierung von Wahlkampfspenden aus der Immobilienbranche anlässlich seiner Bewerbung für das Oberbürgermeisteramt der Stadt Regensburg bei der Kommunalwahl 2014 vorgeworfen. Das relevante Spendenaufkommen beziffert die Anklage insoweit mit rund 150.000 Euro. Ferner liegen dem Angeklagten uneidliche Falschaussagen bei seinen Vernehmungen als Zeuge in der 2018 durchgeführten Hauptverhandlung vor der 6. Strafkammer im Strafverfahren gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel, Franz W. und Norbert Hartl zur Last.

Dazu ist folgendes anzumerken:

Die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen hinreichenden Verdachts stellt keine endgültige Beurteilung und erst recht keine Verurteilung dar. Sie bedeutet nur, dass der Kammer die Überprüfung dieser Vorwürfe in einer Hauptverhandlung geboten erscheint. Eine Hauptverhandlung bietet weitergehende Aufklärungsmöglichkeiten als die im Zwischenverfahren vorgenommene Auswertung der Aktenlage, weil das Gericht in der Hauptverhandlung alle relevanten Beweise unmittelbar, unter Mitwirkung der übrigen Verfahrensbeteiligten erhebt. Ein eventuelles Urteil darf ausschließlich auf das Ergebnis der Hauptverhandlung gestützt werden. Bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung.

Näheres zum Ablauf des Prozesses wird bekannt gemacht, sobald eine Terminierung erfolgt ist.


Thomas Polnik

Vorsitzender Richter am Landgericht

Pressesprecher