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Pressemitteilung 08 - 2021 vom 11.11.2021

Urteil im Strafverfahren gegen Dr. Franz Rieger

Landgericht Regensburg erkennt auf Geldstrafen wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwei Fällen

Nach drei von ursprünglich acht anberaumten Hauptverhandlungstagen hat das Landgericht Regensburg heute sein Urteil im Strafverfahren gegen den Landtagsabgeordneten Dr. Franz Rieger verkündet. Die Richter der 6. Wirtschaftsstrafkammer sahen als erwiesen an, dass der Angeklagte den Unternehmer aus der Baubranche Thomas D. bei der Einwerbung von Wahlkampfspenden anlässlich seiner Kandidatur für den Bayerischen Landtag im Jahr 2013 erpresst und ihm im Zusammenhang mit der Verschleierung der Übernahme von Agenturrechnungen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwei Fällen geleistet hatte. Dr. Franz Rieger wurde deswegen zu einer Gesamtgeldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 400 Euro verurteilt. Gegen den mitangeklagten Inhaber einer Marketingagentur verhängte das Gericht wegen zweifacher Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von Scheinrechnungen eine Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 300 Euro. Der Prozess war nach einer Verfahrensabsprache der Beteiligten im Beweisprogramm gestrafft worden.

Den für die Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung jeweils erforderlichen Tatnachweis leitete die Kammer aus den Geständnissen der beiden Angeklagten ab, die anhand der übrigen Beweislage geprüft und für glaubhaft befunden worden waren. Im Hinblick auf den gegen Dr. Franz Rieger zusätzlich erhobenen Erpressungsvorwurf lag dem Gericht zwar ein Geständnis darüber vor, dass der Angeklagte auf Frage Thomas D.‘s nach einem Grund für höhere Spenden an die CSU auf deren Bedeutung für baurechtliche Entscheidungen in Regensburg hingewiesen habe. Einen Erpressungsvorsatz hatte Dr. Franz Rieger jedoch in Abrede gestellt und darüber hinaus die Auffassung vertreten, dass sein Verhalten auch sonst nicht als Erpressung einzustufen sei. Die Richter schlossen allerdings aus dem vom Angeklagten eingeräumten Zusammentreffen zwischen Spendenaufforderung und Einflusshinweis einerseits sowie der von Thomas D. bezeugten Spendenzusage unter dem Eindruck einer Drohung andererseits, dass der Tatbestand erfüllt ist.Das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 11. November 2021 ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, innerhalb einer Woche ab Verkündung Revision einzulegen. Revisionsgericht ist der Bundesgerichtshof.


Thomas Polnik
Vorsitzender Richter am Landgericht
Pressesprecher