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Oberlandesgericht Bamberg

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Pressemitteilung 7 vom 19.06.17

Führungswechsel beim Amtsgericht Bad Kissingen

OLG-Präsident verabschiedet den Direktor des Amtsgerichts und führt Nachfolger ins Amt ein

Mit einem Festakt im großen Saal des Landratsamts Bad Kissingen hat der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg Clemens Lückemann heute den neuen Direktor des Amtsgerichts Bad Kissingen Reinhard Oberndorfer offiziell in sein Amt eingeführt. Herr Oberndorfer hat am 1. Juni 2017 die Nachfolge von Dr. Matthias Göbhardt angetreten, der mit Ablauf des 31. März 2017 in den Ruhestand getreten ist.

Der gebürtige Wiesentheider Dr. Matthias Göbhardt (65 Jahre) begann nach Jurastudium, Promotion und Referendariat seine berufliche Laufbahn im Juni 1979 als Richter beim Amtsgericht Schweinfurt. Im Januar 1981 wechselte er an die Staatsanwaltschaft Schweinfurt und kehrte drei Jahre später an das Amtsgericht Schweinfurt zurück. Ab Juni 1988 war Herr Dr. Göbhardt beim Landgericht Schweinfurt mehrere Jahre lang Mitglied von Straf-, Jugend- und Zivilkammern. Darüber hinaus leistete er seinen Beitrag zur deutschen Wiedervereinigung, indem er sich von Juni 1991 bis Mai 1993 mit einem Drittel seiner Arbeitskraft dem Senat für Rehabilitierungsverfahren beim damaligen Bezirksgericht Meiningen zuweisen ließ. Mit Wirkung vom 1. März 1994 wurde Herr Dr. Göbhard als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt ernannt. Am Amtsgericht Bad Kissingen war er ab 1. März 1999 als ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts tätig, bevor er am 1. April 2004 zum Direktor des Amtsgerichts ernannt wurde.

Der in Weiden i.d.OPf. geborene Reinhard Oberndorfer (60 Jahre) trat am 1. Januar 1986 als Richter auf Probe beim Landgericht Schweinfurt in den bayerischen Justizdienst ein, wo er zunächst Mitglied einer Zivil- und dann einer Strafkammer war. Im Juli 1987 wurde er an die Staatsanwaltschaft Schweinfurt versetzt. Von Juni 1990 bis Oktober 1993 bearbeitete Herr Oberndorfer als Richter am Amtsgericht Bad Kissingen alle richterlichen Geschäftsaufgaben der Zweigstelle Hammelburg. Danach war er beim Amtsgericht Schweinfurt (November 1993 bis Mitte Juli 1995) und beim Landgericht Schweinfurt (Mitte Juli 1995 bis November 2000) für Zivilsachen zuständig. Im Dezember 2000 wurde Reinhard Oberndorfer als Staatsanwalt als Gruppenleiter an die Staatsanwaltschaft Schweinfurt versetzt. Mit Wirkung vom 1. November 2003 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Bamberg ernannt, wo Herr Oberndorfer Mitglied des 3. Zivilsenats war. Im Juni 2017 folgte sein Wechsel als Direktor zum Amtsgericht Bad Kissingen.

Im rechtspolitischen Teil seiner Rede ging der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg Clemens Lückemann auf das aktuelle Phänomen der sog. Reichsbürger ein. Dieses Schlagwort umfasse unterschiedliche Gruppierungen bzw. Einzelpersonen, denen gemeinsam sei, dass sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen. Sie würden daraus ableiten, dass die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und Bescheide von deutschen Behörden für sie keine Gültigkeit hätten und dass den mit ihrer Sache befassten Justizbediensteten die Befugnis fehle, in ihrem konkreten Fall tätig zu werden. Selbst vor Straftaten werde im Einzelfall nicht zurückgeschreckt. Das Verhalten der sog. Reichsbürger stelle dabei nicht nur eine große Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz dar. Es drohe auch die Gefahr, dass Verfahren behindert und in die Länge gezogen würden. Den Gerichten werde so die Zeit für ihre anderen wichtigen Aufgaben geraubt. Dies stelle einen Angriff auf das Funktionieren unseres Rechtsstaats dar. Um die Angehörigen der Justizbehörden und die rechtsuchende Bevölkerung zu schützen, habe die Justiz eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den Bediensteten das notwendige Wissen zu vermitteln, wie derartigen Verfahrensbeteiligten angemessen zu begegnen sei. Auch würden sich alle Dienstvorgesetzten schützend vor ihre Mitarbeiter stellen und zum Beispiel bei Bedrohungen oder Nötigungen konsequent Strafanzeigen erstatten sowie die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen.