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Pressemitteilung Gefangenenbefreiung

Landshut/Amberg 09.07.2026

Pressemitteilung

Am 06.07.2026 wurden in der Nähe der JVA Landshut durch Kräfte des MEK Südbayern zwei Männer im Alter von 23 und 25 Jahren mit ukrainisch, deutscher bzw. ukrainisch, ungarischer Staatsangehörigkeit festgenommen, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Amberg am 07.07.2026 dem Haftrichter des Amtsgerichts Amberg vorgeführt wurden. Dieser erließ jeweils einen Haftbefehl wegen dringenden Tatverdachtes der versuchten Gefangenenbefreiung.

Die Männer stehen im Verdacht, den Versuch unternommen zu haben, einen 49-jährigen Ukrainer zu befreien, der am 25.06.2026 durch das Landgericht Amberg wegen bandenmäßigen, bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln noch nicht rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt wurde und sich deshalb, sowie aufgrund einer weiteren- rechtskräftigen- Verurteilung durch das Landgericht Weiden zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren u.a. wegen schweren Raubes, in der JVA Landshut befand. Der 49-jährige Ukrainer war am Abend des 05.07.2026 aufgrund eines mutmaßlich vorgetäuschten medizinischen Notfalls von der JVA Landshut zunächst in das Klinikum Landshut verlegt anschließend nach medizinischer Versorgung in eine bayerische Justizvollzugsanstalt überstellt worden

Im Zusammenhang mit der Verurteilung des 49-jährigen Ukrainers durch das Landgericht Amberg wurde gegen den 25-jährigen, bei dem es sich um den Sohn des 49-jährigen handelt, bereits ein Verfahren wegen Handeltreibens und Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eingeleitet und auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl erlassen. Dieser bestehende Haftbefehl wurde nunmehr um den Tatverdacht der versuchten Gefangenenbefreiung erweitert.

Hinsichtlich sämtlicher Beteiligter gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.



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Fax: 09621 – 370 380



Carsten Reichel
Oberstaatsanwalt