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Staatsanwaltschaft Ansbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 3 vom 06.06.2025

Staatsanwaltschaft Ansbach erhebt Anklage gegen 7 Jugendliche wegen mehrerer Raubüberfälle und Einbrüche in Ansbach

Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat gegen 7 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren (zur Tatzeit) wegen des Verdachts der besonders schweren räuberischen Erpressung in 2 Fällen und des Einbruchdiebstahls in 3 Fällen Anklage zum Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Ansbach erhoben.

Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen, welche in enger Koordination mit der bei der KPI Ansbach eingerichteten Ermittlungskommission Hülse geführt wurden, hat die Staatsanwaltschaft wegen insgesamt 5 Taten, welche nach der Verdachtslage in wechselnder Besetzung begangen wurden, Anklage erhoben.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende 5 Vorfälle:

1.    Am 04.12.2024 kam es zu einem Überfall auf eine Drogerie-Filiale in der Welserstraße in Ansbach, bei der die zwei Haupttäter eine Verkäuferin mit einer Schreckschusswaffe unter Abgabe eines Warnschusses bedrohten und massiv tätlich angriffen mit dem Ziel, möglichst viel Bargeld zu erlangen. Aufgrund der Bedrohungslage übergab eine weitere Verkäuferin rund 3.200 Euro Bargeld an die Täter. Ein weiterer Mittäter übernahm die Beute außerhalb der Geschäftsräume, um diese in Sicherheit zu bringen, wobei ihm ein vierter Täter half. Ein fünfter Täter verwahrte die eingesetzte Schreckschusswaffe bei sich, um die Aufklärung der Tat zu verhindern, weshalb ihm versuchte Strafvereitelung zur Last gelegt wird.
Die Haupttäter sind 16 und 17 Jahre alt, die weiteren Mittäter jeweils 15 Jahre. Der der versuchten Strafvereitelung beschuldigte Jugendliche war zur Tatzeit 17 Jahre alt.

 

2.    Am 04.01.2025 kam es zum Überfall eines Bekleidungsgeschäfts in der Ansbacher Fußgängerzone. Dabei betraten vier mit Mützen und Handschuhen bekleidete und maskierte Täter die Verkaufsräume, während sich die drei weiteren Täter im Umfeld aufhielten, um die anderen Täter ggf. zu warnen. Zudem sollten zwei von ihnen die Beute übernehmen und sichern.
Beim Betreten schoss ein Täter mit einer Schreckschusswaffe in die Luft, während die übrigen unter Einsatz eines Taschenmessers und eines Schlagstocks die Herausgabe von Geld forderten. Da es einem Verkäufer, der dabei tätlich angegriffen wurde, nicht gelang, die Kasse zu öffnen, verließen die Täter das Geschäft ohne Beute.

 

3.    Am 01.12.2024 kam es zu einem Einbruch in einen Lebensmittel-Discounter in der Welserstraße in Ansbach, indem die Täter eine Scheibe einschlugen und sich so Zutritt zu den Geschäftsräumen verschafften. Sie entwendeten einige geringwertige Gegenstände.
Die Anklage richtet sich gegen zwei 14 und 16 Jahre alte Jugendliche.

 

4.    In der Nacht vom 13. auf den 14.12.2024 kam es zu einem Einbruch in den Verkaufsraum eines Ansbacher Motorrad-Handels, indem die Täter eine Scheibe einschlugen. Dabei entwendeten sie 5 Krafträder und Bargeld im Gesamtwert von rund 16.500 Euro.
Die Anklage richtet sich gegen dieselben Jugendlichen wie in Fall 3.

 

5.    Am 25.12.2024 kam es zu einem Einbruch in einen Lebensmittel-Discounter in der Bahnhofstraße in Ansbach, bei dem zum Einstieg in das Gebäude eine Fensterscheibe eingeschlagen wurde. Mutmaßlich wegen der sofort ausgelösten Alarmanlage kam es zu keiner Entwendung.
Die Anklage richtete sich gegen die beiden vorgenannten Jugendlichen (Fälle 3 und 4) und einen weiteren Jugendlichen im Alter von 17 Jahren.

 

Einem 17 Jahre alten Angeschuldigten liegt zudem aufgrund einer weiteren, verbundenen Anklage gefährliche Körperverletzung in 2 Fällen und Bedrohung zur Last. Dem liegt ein tätlicher Angriff mit mehreren Faustschlägen und Fußtritten auf einen 14 Jahre alten Jugendlichen am 12.10.2024 am Bahnhof Dombühl zu Grunde. Als die Eltern des Geschädigten schlichtend eingriffen, soll der Angeschuldigte die Mutter mit einem Messer bedroht und den Vater mit Steinen aus dem Gleisbett beworfen und am Schienbein getroffen haben.

 

Vier der Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Gegen einen Angeschuldigten wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, ein weiterer Angeschuldigter befindet sich in einer sogenannten Untersuchungshaft-Vermeidungseinrichtung*. Gegen den siebten Angeschuldigten wurde kein Haftbefehl erlassen.

 

Zum Nachweis der Taten hat die Staatsanwaltschaft 70 Zeugen und 6 Sachverständige benannt, im verbundenen Verfahren weitere 11 Zeugen.


Da alle Angeschuldigten zu den Tatzeitpunkten unter 18 Jahre alt waren, würde im Fall der Zulassung der Anklage die Hauptverhandlung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.



* Untersuchungshaft-Vermeidung:

Gericht und Staatsanwaltschaft sind in Jugendstrafverfahren gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob Jugendliche statt in einer Jugendarrestanstalt in einem Heim der Jugendhilfe (sogenannte Untersuchungshaft-Vermeidungseinrichtung) untergebracht werden können, um die mit dem Untersuchungshaftvollzug verbundenen Belastungen abzumildern. In einem Fall dieses Verfahrens sahen Staatsanwaltschaft und Ermittlungsgericht diese Voraussetzungen als gegeben an.

 

§ 72 Abs. 1 JGG:

Untersuchungshaft darf nur verhängt und vollstreckt werden, wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Anordnung über die Erziehung oder durch andere Maßnahmen erreicht werden kann. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit (§ 112 Abs. 1 Satz 2 der Strafprozessordnung) sind auch die besonderen Belastungen des Vollzuges für Jugendliche zu berücksichtigen. Wird Untersuchungshaft verhängt, so sind im Haftbefehl die Gründe anzuführen, aus denen sich ergibt, dass andere Maßnahmen, insbesondere die einstweilige Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe, nicht ausreichen und die Untersuchungshaft nicht unverhältnismäßig ist.