Pressemitteilung 4/2025 vom 23.07.2025
Staatsanwaltschaft Ansbach erhebt Anklage gegen mutmaßlichen Messerstecher von Heilsbronn
Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat gegen einen 26 Jahre alten Mann wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Ansbach erhoben.
Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen, welche in enger Koordination mit der bei der KPI Ansbach eingerichteten „Sonderkommission Gundekar“ geführt wurden, besteht der dringende Verdacht, dass der Angeschuldigte am 06.02.2025 das ihm unbekannte männliche Tatopfer in Heilsbronn mit einem Messer in den Hals und den Rücken stach, um dieses zu töten. Darauf verließen der Angeschuldigte und sein bislang flüchtiger Mittäter den Tatort und wurden von bislang unbekannten Helfern mit einem Pkw nach Frankreich verbracht. Das Tatopfer erlitt lebensgefährliche Stichwunden sowie eine weitere Abwehrverletzung am Oberarm, überlebte den Angriff jedoch.
Da der Verdacht besteht, dass der Angeschuldigte und sein Mittäter für die Ausführung des Mordauftrags einen Tatlohn von ihrem Auftraggeber in Aussicht gestellt bekommen hatten und das Tatopfer in der Tatsituation mit keinem Angriff rechnete, liegen aus Sicht der Staatsanwaltschaft die Mordmerkmale der Habgier und der Heimtücke vor.
Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Auslieferung aus Großbritannien am 19.03.2025 (s. Pressemitteilung 1/2025 d. Staatsanwaltschaft Ansbach) in Untersuchungshaft.
Zum Nachweis der Tat des weitgehend geständigen Angeschuldigten und ihrer Folgen sowie zur Überprüfung der Angaben des Angeschuldigten hat die Staatsanwaltschaft 40 Zeugen und 6 Sachverständige benannt.