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Staatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 52/2018 vom 14.12.2018

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bamberg

Brandlegung in Imbiss - Zwei Tatverdächtige in Haft

KIRCHEHRENBACH, LKR. FORCHHEIM.
Nach dem Brand in einem Imbiss Mitte November konnte die Kriminalpolizei Bamberg jetzt in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft drei Tatverdächtige ermitteln und festnehmen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg erfolgte heute die Vorführung der Beschuldigten beim Ermittlungsrichter.

Bewohner bemerkten in der Nacht vom 16. auf den 17. November in dem im Erdgeschoss des Anwesens in der Hauptstraße befindlichen Imbiss Brandgeruch. Auch ein Rauchwarnmelder schlug zu dieser Zeit an. Die alarmierten Einsatzkräfte der Feuerwehr konnten das Feuer rasch löschen, so dass lediglich geringer Sachschaden in Höhe von 300 Euro entstand. Allerdings zogen sich mehrere Bewohner leichte Verletzungen durch die starke Rauchentwicklung zu.

Im Zuge der von der Kriminalpolizei Bamberg aufgenommen Ermittlungen stellte sich zunächst heraus, dass Unbekannte offenbar über ein gewaltsam geöffnete Fenster in den Imbiss eingedrungen sind und dann dort Feuer legten. Im Zuge der weiteren Ermittlungen ergab sich der Verdacht, dass der 40-jährige Betreiber der Imbissbude, dessen 32-jährige Lebensgefährtin und ein 18-Jähriger Bekannter für den Brand verantwortlich sind und sie den Einbruch nur vortäuschten. Die Verdachtsmomente konnten Kriminalpolizei und Staatanwaltschaft Bamberg im Rahmen kriminalpolizeilicher Maßnahmen in der Folge weiter untermauern. In der Nacht zum Freitag nahmen mehrere Polizeibeamte das Trio fest.

Am Freitagnachmittag erging Haftbefehl gegen den 40-Jährigen und den 18-Jährigen wegen versuchter schwerer Brandstiftung. Die beiden Männer befinden sich mittlerweile in einer Justizvollzugsanstalt. Die 32-jährige Frau wurde nach ihrer Vernehmung und der Vorführung beim Ermittlungsrichter auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen gegen alle drei Beschuldigten zu den Einzelheiten des Tatherganges dauern an.