Menü

Staatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 11/2019 vom 21.02.2019

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg

Haftbefehl gegen Zeugen R.F. auf Antrag der Staatsanwaltschaft außer Vollzug gesetzt

Bamberg
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat heute beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Bamberg beantragt, den Haftbefehl gegen den Zeugen R.F. wegen falscher uneidlicher Aussage und versuchter Strafvereitelung gegen strenge Auflagen und Weisungen, insbesondere einem Kontaktverbot zu anderen Zeugen und Tatbeteiligten, außer Vollzug zu setzen.

Das Amtsgericht Bamberg hat diesem Antrag entsprochen und den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Die Entlassung des Zeugen R.F. aus der Untersuchungshaft wurde heute angeordnet. Das Ermittlungsverfahren gegen den Zeugen wegen falscher uneidlicher Aussage und versuchter Strafvereitelung wird wegen des weiterhin vorliegenden Tatverdachtes fortgeführt. Der Zeuge befand sich seit dem 14.02.2019 in Untersuchungshaft.

Entscheidend für den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls war, dass die Beweisaufnahme in dem Strafverfahren vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Bamberg als Schwurgericht gegen die beiden Angeklagten wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung voraussichtlich erst am 11. bzw. 13.03.2019 fortgesetzt werden kann, die zuletzt am 20.02.2019 durchgeführte Beweisaufnahme bereits sehr weit fortgeschritten war, und den fortbestehenden Haftgründen, insbesondere der Verdunkelungsgefahr, unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch entsprechende Auflagen und Weisungen begegnet werden kann.