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Staatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 5/2019 vom 01.02.2019

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg

Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl gegen Piloten des auf dem Haßfurter Flugplatz verunfallten Hubschraubers

Bamberg
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat gegen den Piloten des auf dem Verkehrslandeplatz Haßfurt-Schweinfurt am 10.04.2018 verunfallten Bundeswehrhubschraubers beim Amtsgericht Haßfurt einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung mit einer Geldstrafe von neunzig Tagessätzen beantragt.

Dem verantwortlichen Luftfahrzeugführer des Transporthubschraubers der Bundeswehr Typ CH-53 GE 84+26, der mit dem Flug vom Fliegerhorst Manching zum Flugplatz Diepholz beauftragt war, wird zur Last gelegt, zum Zwecke der Betankung auf dem Verkehrslandeplatz in Haßfurt gelandet zu sein, obwohl der Landeplatz für Flugzeuge mit dieser Flugmasse ungeeignet war. Der Berufssoldat sei zum Zwecke der Betankung auf dem Platz gelandet, obwohl sich an der Strecke von Manching nach Diepholz vier alternative, zur Betankung eines derartigen Transporthubschraubers geeignete, Flugplätze befanden und der maximale zeitliche Vorteil nur sieben Minuten betragen hat. Zudem habe der Pilot beim Landeanflug erkannt, dass ein auf dem Landeplatz stehendes Tragflächenflugzeug der Marke Cessna möglicherweise gefährdet sein könnte, weshalb der Mindestabstand zum Tower habe unterschritten werden müssen.

Der Pilot habe den Landevorgang gleichwohl fortgesetzt und sei nach dem Aufsetzen in Richtung der sich neben dem Tower befindlichen Tankstelle des Flugplatzes gerollt, um möglichst nahe an den Tower heanzukommen. Dabei habe er einen außerhalb des Sicherheitsbereiches stehenden 61jährigen Flugplatzmitarbeiter wahrgenommen, der – obwohl dieser hierzu weder beauftragt, noch befugt gewesen
sei – Einweisungszeichen gegeben habe. Da der Pilot den Landevorgang nicht abgebrochen habe, sei es zur Kollision der Rotorblätter mit dem Towergebäude gekommen, wodurch sowohl Gebäudeteile als auch Teile der Rotorblätter weggeschleudert worden seien und den Flugplatzmitarbeiter getroffen hätten. Dieser erlitt tödliche Verletzungen und verstarb nach erfolglosen Reanimationsversuchen im Krankenhaus. Am Tower, an der nebenstehenden Halle sowie an den sich darin befindlichen Flugzeugen entstand ein erheblicher Sachschaden in Höhe von mindestens ca. 2,5 Millionen Euro.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt als Luftfahrzeugführer die Kollision und damit den Tod des Geschädigten hätte vermeiden können. Insbesondere bestand die Möglichkeit, zur Einweisung und Abstandskontrolle ein sich generell aus Sicherheitsgründen an Bord des Hubschraubers befindliches sogenanntes Intercom-Kabel zu benutzen, mit dem ein sicheres Einweisen von außen ohne weiteres möglich gewesen wäre. Die Staatsanwaltschaft hat daher beantragt, gegen den Piloten eine Geldstrafe in Höhe von neunzig Tagessätzen festzusetzen.

Das Ermittlungsverfahren gegen einen Bordmechaniker, der zum Unfallzeitpunkt zur Seite Ausschau gehalten hatte, wurde mangels Vorhersehbarkeit der Kollision aus seinem Blickwinkel eingestellt.

Aufgrund der nunmehr erfolgten Beantragung eines Strafbefehls ist die Pressestelle des Amtsgerichts Haßfurt für weitere Presseauskünfte ausschließlich zuständig.