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Staatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 11/20221 vom 04.04.2022

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bamberg

Strafbare Plakate an Schulgebäude sichergestellt - Ermittlungen führen zu 38-jährigem Tatverdächtigen

GUNDELSHEIM, LKR. BAMBERG
Mitte Januar diesen Jahres sorgten fragwürdige und zum Teil auch strafbare Plakate in einer Gundelsheimer Grundschule für Verunsicherungen. Nach wochenlanger Ermittlungsarbeit der Kripo Bamberg konnte nun ein Tatverdächtiger ermittelt werden. 

Zunächst führte die Bamberger Kriminalpolizei die Ermittlungen gegen „Unbekannt“. Es ergaben sich nur wenige Ansatzpunkte, die für die Ermittlung eines Tatverdächtigen von Bedeutung sein könnten. Die Kriminalbeamten stellten die an einer Schulturnhalle angebrachten Plakate, die in Teilen Drohungen gegen Schulleitung und Lehrpersonal enthielten, sicher und untersuchten sie nach Spuren. Zudem wurde ein Schriftgutachten in Auftrag gegeben und ein Zeugenaufruf gestartet. Über Wochen trugen die Ermittler die Hinweise zusammen und führten Vernehmungen durch - letztlich mit Erfolg!

Aufgrund eines Zeugenhinweises kamen die Ordnungshüter auf die entscheidende Spur, welche zu einem 38-jährigen Mann führte. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bamberg durchsuchten die Polizisten am Dienstag, 29. März, die Wohnräume des Tatverdächtigen und stellten Beweismittel sicher. Zudem fanden sie eine kleinere Menge Marihuana, die ebenfalls sichergestellt wurde. 

Der Mann steht nun im Verdacht, im weiteren Wochenverlauf auf eine Zeugin eingewirkt und deren Pkw beschädigt zu haben. Aufgrund dieser Erkenntnisse nahmen ihn die Kriminalbeamten fest und führten ihn am Donnerstag einem Ermittlungsrichter vor. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg Haftbefehl gegen den 38-Jährigen. Nachdem er die Anbringung der Plakate in der Schule einräumte, wurde der Vollzug der Untersuchungshaft unter empfindlichen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Er wird sich nun wegen des Verdachts der Bedrohung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie der Sachbeschädigung strafrechtlich verantworten müssen.