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Staatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 30/2023 vom 12.05.2023

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bamberg

Unfallflucht mit tödlichem Ausgang – Fahrer ermittelt

RECKENDORF, LKR. BAMBERG. Am 12. März ereignete sich im Gemeindebereich Reckendorf ein Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang. Der Verursacher flüchtete. Nach umfangreichen Ermittlungen kamen Polizeiinspektion Bamberg-Land und Staatsanwaltschaft Bamberg einem Tatverdächtigen auf die Spur und nahmen ihn fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ging der Mann in Untersuchungshaft.

Am Abend des 12. März 2023, gegen 20:20 Uhr, kam es zwischen den Ortsteilen Obermanndorf und Untermanndorf zu einem folgenschweren Verkehrsunfall. Als ein 63-jähriger Fußgänger aus dem Gemeindebereich mit seinen beiden Hunden unterwegs war, erfasste ihn ein Auto und schleuderte ihn durch die Luft. Während der Mann schwerverletzt am Boden liegen blieb, soll der Fahrer des Autos weitergefahren sein, ohne sich um den Verletzten zu kümmern.
 
Nachdem die beiden Hunde ohne ihr Herrchen nach Hause gelaufen waren, machten sich die Angehörigen Sorgen und gingen auf die Suche. Auf einer Kreuzung zwischen den beiden Ortschaften wurden sie fündig. Für den 63-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Rettungsdienst und Notarzt konnten nur noch den Tod des Mannes feststellen.

Währenddessen hatte sich eine 62-jährige Anruferin aus dem Landkreis über Notruf gemeldet und angegeben, sie habe den Unfall verursacht. Umfangreiche Untersuchungen, Zeugenbefragungen und Spurenauswertungen führten jedoch zum 34-jährigen Sohn der Anruferin. Mutmaßlich zu seinem Schutz hatte die 62-jährige Mutter die Tat zunächst auf sich genommen. Unter höchstem Zeitaufwand und in intensiver Kleinstarbeit trugen die Ermittler Beweismittel zusammen. Der Tatverdacht erhärtete sich derart gegen den Sohn, sodass die Beamten der Polizeiinspektion Bamberg-Land ihn am 25. April festnahmen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg wurde der 34-Jährige einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl.

Inzwischen hat der Unfallfahrer seine Tat gestanden und der Haftbefehl konnte außer Vollzug gesetzt werden. Der Mann muss sich nun wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht strafrechtlich verantworten.