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Staatsanwaltschaft Coburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 27/2025 vom 26.08.2025

Schwere Stichverletzung – Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Coburg und der Polizeiinspektion Coburg

COBURG. Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich ein 41 Jahre alter Pole verantworten, der vergangenen Samstag einen 39-jährigen Mann, ebenfalls polnischer Herkunft, mit einem Messer schwer verletzt haben soll. Die Polizeiinspektion Coburg hat die Ermittlungen in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Coburg übernommen. Der Beschuldigte befindet sich auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft.

Nach bisherigen Erkenntnissen gerieten die beiden Männer gegen 14.20 Uhr im Steinweg in einen heftigen Streit. Dabei soll der Tatverdächtige seinem Gegenüber erst eine Wodkaflasche gegen den Kopf geworfen und ihn im weiteren Verlauf mit einem Messer schwer am Unterschenkel verletzt haben. Der Angreifer setzte daraufhin den Notruf ab und leistete beim Opfer Erste Hilfe. Der Angegriffene erlitt durch die Stichverletzung einen erheblichen Blutverlust und musste im Krankenhaus einer Notoperation unterzogen werden.

Am Sonntag wurde der Tatverdächtige einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Coburg Untersuchungshaftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Mann sitzt nun in einer Justizvollzugsanstalt ein.

Die Polizeiinspektion Coburg hat in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Coburg die weiteren Ermittlungen übernommen.