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Staatsanwaltschaft Memmingen

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Pressemitteilung 4 vom 27.11.2020

Anklageerhebung gegen zwei Landwirte und vier Angestellte eines Milchviehbetriebes aus Bad Grönenbach wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz

Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Memmingen


Memmingen/Bad Grönenbach – Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat am 02.11.2020 Anklage gegen einen 63-jährigen und einen 30-jährigen Landwirt aus Bad Grönenbach sowie gegen vier Angestellte des von den beiden Landwirten geleiteten Milchviehbetriebes zum Landgericht Memmingen erhoben.

Die erhobene Anklage geht dabei von folgendem Tatverdacht aus:

Die beiden Landwirte, Vater und Sohn, unterhielten im Jahr 2019 einen Milchviehbetrieb im Landkreis Unterallgäu, der aus einem Hauptbetrieb und mehreren Nebenbetrieben bestand. Die vier weiteren Angeschuldigten – drei Männer im Alter von 47, 44 und 31 Jahren sowie eine 29-jährige Frau – waren im relevanten Zeitraum zwischen März und Oktober 2019 leitende Angestellte des Milchviehbetriebes.

Den sechs Angeschuldigten wird insbesondere zur Last gelegt, im Tatzeitraum im Hinblick auf 58 Rinder nicht dafür gesorgt zu haben, dass erkrankten Tieren die erforderliche tierärztliche Behandlung zukam (Verstoß gegen § 17 Tierschutzgesetz durch Unterlassen).

Der 30-jährige Landwirt und die Angestellten des Milchviehbetriebes sollen überdies bezüglich zehn weiterer Rinder auch durch aktives Tun gegen § 17 Tierschutzgesetz verstoßen haben, wobei dem 30-jährigen Landwirt vier Fälle, dem 47-jährigen Angestellten drei Fälle, dem 44-jährigen Angestellten ein Fall, dem 31-jährigen Angestellten elf Fälle und der 29-jährigen Angestellten zwei Fälle vorgeworfen werden. Den Angeschuldigten wird hierbei insbesondere zur Last gelegt, bei den Rindern im Zusammenhang mit deren Transport bzw. deren Umlagerung, die jeweils unter Verwendung eines Radladers erfolgt sein sollen, erhebliche Schmerzen und Leiden verursacht zu haben. Die Angeschuldigten sollen dabei zum Teil auch gemeinschaftlich gehandelt haben.

Nach § 17 Tierschutzgesetz macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Das Gesetz sieht dabei für jeden einzelnen Verstoß Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor.

Der Anklageerhebung gingen umfangreiche Ermittlungen voraus, in deren Rahmen insbesondere zur Feststellung der Auswirkungen der den Angeschuldigten zur Last liegenden Handlungen auf die verfahrensgegenständlichen Rinder Sachverständigengutachten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingeholt wurden.

Das Landgericht Memmingen hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu entscheiden.

Die Ermittlungen in diesem Verfahren richteten sich zuletzt überdies gegen vier freiberufliche Tierärzte, einen weiteren 34-jährigen leitenden Angestellten und fünf Angestellte ohne Leitungsfunktion, wobei es sich hierbei um vier Männer im Alter von 67, 64, 31 und 21 Jahren sowie um eine 37-jährige Frau handelt. Gegen den leitenden Angestellten, die 67, 64 und 31 Jahre alten Männer sowie gegen die 37-jährige Frau wurde beim Amtsgericht Memmingen jeweils der Erlass eines Strafbefehls mit Geldstrafen zwischen 40 und 90 Tagessätzen beantragt. Den Angestellten des Milchviehbetriebes werden dabei Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durch aktives Tun zur Last gelegt, wobei dem leitenden Angestellten und dem 67-jährigen sowie der 37-jährigen Angestellten jeweils ein Fall, dem 64-jährigen Angestellten zwei Fälle und dem 31-jährigen Angestellten vier Fälle vorgeworfen werden. Die Angeschuldigten sollen, zum Teil auch gemeinschaftlich handelnd, bei Rindern erhebliche Schmerzen und Leiden verursacht haben. Dies soll bezüglich der vier männlichen Angeschuldigten insbesondere im Zusammenhang mit dem Rindertransport unter Verwendung eines Radladers erfolgt sein soll. Der 37-jährigen Angestellten hingegen liegt zur Last, an tierschutzwidrig durchgeführten geburtshilflichen Maßnahmen bei einer Kuh beteiligt gewesen zu sein.

Das Ermittlungsverfahren gegen die vier freiberuflichen Tierärzte sowie den 21-jährigen Angestellten wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.


gez.
Thamm
Oberstaatsanwalt - Pressesprecher