Behördeninformationen
Behördenleitung
Behördenleiter:
Leitender Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst
Stellvertreter:
Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts Ken Heidenreich
Geschäftsleiter:
Rechtspflegedirektor Dieter Santl
Stellvertreter:
Rechtspflegeoberrätin Eveline Juttner
Für eine Downloadmöglichkeit von Fotos des Behördenleiters wenden Sie sich bitte an poststelle.verwaltung@sta-m1.bayern.de
Wissenswerte Informationen und Statistiken
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Staatsanwaltschaft München I - Daten und Statistik 2025
Personal
Bei der Staatsanwaltschaft München I waren zum 31.12.2025 insgesamt 443 Personen beschäftigt (davon 111 Teilzeitkräfte).
Neben 208 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und 2 weiteren Beamten der 4. Qualifikationsebene (früherer höherer Dienst) arbeiten an der Behörde 40 Beamtinnen und Beamte der 3. Qualifikationsebene (früherer gehobener Dienst), 60 Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebene (früherer mittlerer Dienst) sowie 133 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Justizangestellte). Die Beamten der 1. Qualifikationsebene (Wachtmeister) gehören seit 01.01.2016 organisatorisch zum Oberlandesgericht München.Verfahren im Jahr 2025
- 125.878 Ermittlungsverfahren/ Strafverfahren (Js-Verfahren)
- 75.456 Verfahren gegen unbekannte Täter (UJs-Verfahren)
- 6.301 Bußgeldverfahren (OWi-Verfahren)
- 24.046 Strafvollstreckungsverfahren
darunter:
- 14.733 Geldstrafen
- 1.398 Geldbußen
- 677 Freiheitsstrafen ohne Bewährung
- 1.722 Freiheitsstrafen mit Bewährung
- 84 freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung ohne Bewährung
- 14 freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung mit Bewährung
- 5.418 Verfahren mit Ordnungs- oder Zwangsgeld oder Erzwingungshaft, davon 5.318 Erzwingungshaftverfahren
Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte waren insgesamt 22.805 Stunden in Sitzungen bei Gericht.
Verfahrenserledigungen 2025123.339 erledigte Ermittlungsverfahren
darunter:- 22.477 Verfahren durch Vorlage an die Gerichte (Strafbefehle, Anklagen, beschleunigte Verfahren u.a.)
- 100.862 Verfahren wurden bei der Staatsanwaltschaft erledigt, z.B. durch Einstellungen mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO, Einstellungen mit Auflage gem. § 153a StPO oder durch Abgaben an die Verwaltungsbehörde