Berufe und Stellen
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Die Staatsanwaltschaft München II kann leider für das Schuljahr 2025/2026 keine Schülerpraktikanten mehr annehmen.
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Bei der Staatsanwaltschaft München II gibt es derzeit keine freien Stellen.
Hinweis bzgl. den Verpflichtungen gemäß Art. 25 EMFA
Beauftragungen der Staatsanwaltschaft München II im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden es Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften der Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.