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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 5 vom 21.06.2013

Zu der Berichterstattung in der türkischen Tageszeitung Sabah vom 19.06.2013 gibt die Staatsanwaltschaft Nürnberg – Fürth folgende Erklärung ab:

Gegen den Ministerpräsidenten a.D. Dr. Beckstein und den Ltd.KD Geier wird kein Ermittlungsverfahren geführt.

Ein der Staatsanwaltschaft Nürnberg – Fürth namentlich bekannter Verfasser übergab ein über 190 Seiten umfassendes Schriftstück zunächst an das Oberlandesgericht Nürnberg. Dieses hat das Schreiben auf dem Dienstweg an die Staatsanwaltschaft Nürnberg – Fürth weitergeleitet. In dem Schreiben wird (u.a.) die Behauptung aufgestellt, Herr Dr. Beckstein und Herr Geier hätten sich der Bildung einer terroristischen Vereinigung schuldig gemacht. Weiterhin stellt der Verfasser in den Raum,  Hintergrundwissen u.a. zum Themenbereich „NSU-Morde“ zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat dem Vorgang – gesetzlichen Vorgaben entsprechend – ein Aktenzeichen zugeordnet. Es wurde jedoch kein Ermittlungsverfahren gegen die genannten Personen in Gang gesetzt. Beide sind nicht Beschuldigte im Sinne der Strafprozessordnung.

Zur Person des Verfassers kann die Staatsanwaltschaft aus Gründen des Datenschutzes derzeit lediglich bekanntgeben, dass es sich um eine männliche Person handelt, die aus Bayern stammt und nicht aus Kreisen der ermittelnden Polizeibeamten kommt.

Für die erhobenen Vorwürfe bestehen keine Anhaltspunkte. Es wird betont, dass es sich um eine routinemäßige Überprüfung des Vorgangs handelt. Hierbei steht die Frage, ob der Verfasser des Schreibens tatsächlich das von ihm behauptete Hintergrundwissen zum Themenbereich „NSU-Morde“ hat, im Vordergrund. Nähere Angaben können der Presse erst nach Abschluss der Überprüfung gemacht werden.


I.A.

gez.
Huber
Oberstaatsanwalt