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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 09 vom 15.10.2013

Schockanrufe: Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth verfolgt mutmaßliche Täter mit Nachdruck

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth verfolgt mutmaßliche Täter mit Nachdruck

Immer wieder werden vor Allem ältere Mitbürger mit russischem Migrationshintergrund Opfer von sogenannten Schockanrufen. In enger Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei verfolgt die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die mutmaßlichen Täter mit Nachdruck. In den letzten Monaten erhob sie Anklagen gegen zehn Personen, die insgesamt 28 Senioren betrogen oder dies versucht haben sollen. Mittlerweile liegen erste rechtskräftige Urteile vor.

Die "Schockanrufe" sind eine besonders perfide Variante des seit Jahren bekannten "Enkeltricks". Die Tätergruppen gehen dabei stets nach ähnlichem Muster vor: Am Telefon meldet sich ein angeblicher Verwandter und teilt mit, dass er einen Unfall verursacht habe. Seine fremd klingende Stimme erklärt er durch eine eigene Verletzung am Mund. Der Unfall wird in drastischen Worten geschildert und behauptet, dabei sei auch ein kleines Kind schwer verletzt worden. Meist wird das Gespräch dann an einen vermeintlichen Anwalt weitergegeben, der mehrere tausend Euro Bargeld fordert, um die Krankenhauskosten zu begleichen und eine Anzeige gegen den Verwandten zu verhindern.

Sobald die geschockten Geschädigten, überwiegend Senioren, auf die Forderung eingehen, wird ein Abholer zur Wohnung geschickt. Angeblich handelt es sich dabei um einen Angehörigen des Kindes. In der Zwischenzeit werden die Geschädigten am Telefon gehalten, indem ihnen eine Empfangsbestätigung diktiert wird oder sie die Nummern der Geldscheine notieren sollen. Hierdurch verhindert die Tätergruppe, dass die Senioren zu zweifeln beginnen. Teilweise gibt sich ein weiterer Anrufer auch als Polizist aus und fragt nach, ob seine Kollegen schon vor Ort seien. Auf diese Weise erfahren die Täter, ob der Angerufene die Polizei verständigt hat.

Allein im Januar 2013 wurden bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth 57 derartige Schockanrufe bekannt. Seit März 2013 konnten elf "Abholer" identifiziert und festgenommen werden. Hierbei handelt es sich um ein 15-jähriges Mädchen, im Übrigen um Männer zwischen 17 und 41 Jahren überwiegend litauischer Staatsangehörigkeit. Alle Täter waren ausschließlich zur Ausführung der Taten nach Deutschland eingereist.

Die Ermittlungen gegen zehn dieser Abholer sind bereits abgeschlossen. In ihren acht Anklageschriften legt die Staatsanwaltschaft den Angeschuldigten zur Last, einen Schaden von insgesamt rund 160.000 Euro verursacht zu haben. Bei einer weiteren Summe von knapp 90.000 EUR blieb es beim Versuch, da die Senioren misstrauisch wurden und es nicht mehr zur Geldübergabe kam.

In zwei dieser Verfahren wurden die Angeklagten mittlerweile rechtskräftig verurteilt: So verhängte das Amtsgericht –Schöffengericht- Fürth eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gegen einen 41-jährigen Litauer, der in Köln, Augsburg und Fürth insgesamt knapp 10.000 EUR entgegengenommen und die Abholung von weiteren gut 6.000 EUR versucht hatte. Das 15-jährige Mädchen, das versucht hatte, in Erlangen einen vierstelligen Betrag abzuholen, wurde kürzlich verurteilt zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten. Das Jugendschöffengericht Nürnberg setzte die Vollstreckung dieser Strafe zwar zur Bewährung aus, die Jugendliche hatte sich zuvor aber knapp sechs Monate in Untersuchungshaft befunden. Ein weiterer Jugendlicher, der bei zwei Gelegenheiten in Nürnberg versucht hatte, gut 8.000 EUR abzuholen, wurde vom Jugendschöffengericht Nürnberg zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

In diesem Zusammenhang weist die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ausdrücklich auf die Ratschläge der Kriminalpolizei für das Verhalten bei solchen Anrufen hin: 


  1. Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben,, die Sie als solche nicht erkennen. Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.

  2. Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis.

  3. Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren Sie frühestens für den kommenden Tag einen Gesprächstermin und überprüfen Sie die Angaben.

  4. Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen bei Familienangehörigen Rücksprache.

  5. Lassen Sie sich vom Anrufer die Telefonnummer geben und überprüfen Sie diese mit bereits bekannten Nummern. Rufen Sie die jeweilige Person unter der bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.

  6. Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen - informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: Notruf Nr. 110.

  7. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Falls während des "Schockanrufs" eine Telefonnummer auf dem Display erkennbar ist, notieren Sie diese und geben sie an die Polizei weiter.


I. A.

gez.
Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältin