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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 02 vom 17.01.2014

'Neue Gruppe der Weltdiener' in Lonnerstadt:

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage

Weil sie ihrem kranken Sohn über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren die erforderliche ärztliche und medizinische Behandlung verweigert haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anklage wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen eine 48-jährige Mutter und ihren 54-jährigen Lebensgefährten aus Lonnerstadt erhoben.

Weil sie ihrem kranken Sohn über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren die erforderliche ärztliche und medizinische Behandlung verweigert haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anklage wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen eine 48-jährige Mutter und ihren 54-jährigen Lebensgefährten aus Lonnerstadt erhoben.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zog die Mutter Ende 1999 mit ihren damals elf, zwölf und 14 Jahre alten Kindern zu ihrem Lebensgefährten, der sich als Lehrer der "Neuen Gruppe der Weltdiener" sehen soll. Der damals 12-jährige Sohn litt an Mukoviszidose. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die Mutter gleich nach dem Umzug gegen ärztlichen Rat die vorhandenen Medikamente entsorgte und die Krankenversicherung ihres Kindes kündigte. Darüber hinaus sollen die beiden Angeschuldigten den Jungen trotz seiner schweren Erkrankung immer wieder zum Nahrungsverzicht angehalten haben, obwohl das Krankheitsbild eine kalorienreiche Ernährung erfordert hätte.

In der Folgezeit soll sich der körperliche Zustand des Kindes erheblich verschlechtert haben. Obwohl die Mutter und ihr Lebensgefährte dies erkannt haben sollen, sollen sie bis zum Auszug der Kinder Ende 2002 mit dem kranken Jungen keinen Arzt besucht haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war den beiden hierbei bewusst, dass dies zu erheblichen Schmerzen und Leiden führte.

Die beiden Angeschuldigten bestreiten die Tat. Sie haben erklärt, der Junge hätte jederzeit selbständig zum Arzt oder in eine Klinik gehen können. Er habe dies aber nicht gewollt und habe auch nicht mehr krankenversichert sein wollen.

Eine Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hat für den Tatnachweis acht Zeugen und einen Sachverständigen benannt. Im Falle einer Verurteilung drohen den beiden Angeschuldigten Freiheitsstrafen von einem bis zu 15 Jahren.

I.A.

gez.
Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältin