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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 04 vom 13.03.2014

11.03.2014: Mutmaßlicher Betrug mit Kapitalanlagen

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sichert Vermögenswerte

In einem Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Betrug im Zusammenhang mit dem Ankauf von Kapitallebensversicherungen hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im Rahmen der sogenannten Rückgewinnungshilfe Vermögenswerte gesichert. Dies geschah, um potentiellen Verletzten die Durchsetzung von Ansprüchen zu erleichtern.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth führt ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs in mehreren Fällen gegen den Verantwortlichen einer Gesellschaft mit Sitz in Nürnberg, deren Gegenstand u.a. der An- und Verkauf von Versicherungen ist. Die Gesellschaft soll von privaten Kunden verschiedener Versicherungen deren Rechte und Ansprüche aus ungekündigten Kapitallebensversicherungsverträgen erworben haben. Hierbei soll es unter anderem die Möglichkeit gegeben haben, dass der Kunde den aktuellen Rückkaufwert nicht sofort erhielt, sondern zunächst für 8 bis 16 Jahre über die Gesellschaft anlegte. Hierfür sollen Renditen zwischen 6,25 % und 10,6 % versprochen worden sein.

Es besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft nicht in der Lage war, mit den Geldern der Kunden eine Rendite zu erwirtschaften, die es ihr ermöglicht hätte, nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeiten den vereinbarten Preis an sämtliche Kunden auszubezahlen. Vielmehr soll der Beschuldigte einen Großteil der Gelder für allgemeine Verwaltungskosten und sonstige Ausgaben verwendet oder in ausgesprochen riskante Anlageformen investiert haben, so dass sich das vorhandene Vermögen fortlaufend vermindert haben soll.

Insgesamt soll der Beschuldigte für die Gesellschaft von 2011 bis 2013 einen Betrag im höheren 7-stelligen Bereich vereinnahmt haben. Dieses Geld soll überwiegend aus aufgelösten Versicherungsverträgen privater Anleger stammen. Die Staatsanwaltschaft geht derzeit von etwa 750 aufgelösten Verträgen aus, wobei noch im Einzelnen zu klären ist, wie viele der Anleger das geschilderte Modell gewählt haben.
Ende Januar wurden die Wohn- und Geschäftsräume des Beschuldigten und der Gesellschaft durchsucht. Dabei wurde eine Vielzahl von Unterlagen sichergestellt, die jetzt ausgewertet werden.

Außerdem wurden im Rahmen der sogenannten Rückgewinnungshilfe Vermögenswerte gesichert. Dies geschah, um potentiellen Verletzten die Durchsetzung von Ansprüchen zu erleichtern.

Die möglichen Geschädigten wurden jetzt über den Umfang der Sicherungsmaßnahmen informiert. Da es sich jedoch um eine Vielzahl von Personen handelt, erfolgte die Mitteilung nicht persönlich, sondern durch Bekanntmachungen im elektronischen Bundesanzeiger. Unter www.bundesanzeiger.de ist nach Eingabe des Suchbegriffs "Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth" unter dem Aktenzeichen 513 Js 1253/13 abrufbar, welche Vermögenswerte gesichert werden konnten. Des Weiteren finden sich dort Hinweise für mögliche Verletzte, die ihre Rechte geltend machen wollen.

Soweit in den Bekanntmachungen erwähnt wird, dass das Amtsgericht Nürnberg dingliche Arreste in Höhe von  insgesamt 2.257.234,42 EUR  und 1.215.810,80 EUR angeordnet hat, bedeutet dies nicht, dass die Ermittlungsbehörden tatsächlich Vermögenswerte in dieser Höhe gesichert hätten. Vielmehr handelt es sich bei den genannten Summen um die Höchstbeträge, bis zu denen die Möglichkeit für Maßnahmen der Rückgewinnungshilfe besteht. In Bezug auf die in einer Bekanntmachung genannten gepfändeten Edelmetalle weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass deren Eigentumsverhältnisse noch nicht abschließend geklärt sind.
Darüber hinausgehende Empfehlungen für die Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen darf die Staatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen nicht geben.


I.A.

gez.
Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältin