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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 06 vom 31.03.2014

Unfall bei Flugschau in Lauf-Lillinghof:

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage gegen Piloten

Gut dreieinhalb Jahre nach dem Unfall bei einer Flugschau in Lauf-Lillinghof hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anklage gegen den damals 68-jährigen Piloten der Unglücksmaschine erhoben. Das Verfahren gegen den Veranstaltungsleiter und zwei Mitarbeiter des Luftamtes Nordbayern wurde eingestellt.

Am 05.09.2010 driftete während einer Flugschau beim Start zu einem Formationsflug ein historischer Doppeldecker von der geplanten Startrichtung ab, flog in geringer Höhe auf die Zuschauermenge zu, kollidierte mit einer Zuschauerbank und erfasste mit laufendem Propeller eine dort sitzendende Besucherin, die ums Leben kam. Eine Vielzahl weiterer Zuschauer wurde verletzt.

Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass der Pilot den Startvorgang noch hätte abbrechen können und auch müssen, als das Flugzeug immer weiter von der vorgesehenen Startrichtung abwich. Da er stattdessen durch starkes Ziehen am Höhenruder einen unkontrollierbaren Flugzustand herbeigeführt und auch keinen Notabbruch der Treibstoffzufuhr vorgenommen haben soll, um wenigstens den Propeller der Maschine vor der Kollision zum Stillstand zu bringen, wirft sie dem Piloten fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung in 34 Fällen vor.

Demgegenüber bestreitet der Angeschuldigte eine Pflichtverletzung. Er hat erklärt, das Abdriften der Maschine sei für ihn unabwendbar und ein Startabbruch nicht mehr möglich gewesen.

Ein Strafrichter des Amtsgerichts Hersbruck hat nun darüber zu entscheiden, ob er die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Die Anklagebehörde hat für den Tatnachweis unter anderem 97 Zeugen und zwei Sachverständige benannt.
Das Verfahren gegen den Veranstaltungsleiter und zwei Mitarbeiter des Luftamtes Nordbayern wurde eingestellt, da diesen keine Pflichtverletzungen nachgewiesen werden können, die ursächlich für den Unfall waren.

I.A.


gez.
Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältin