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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 02 vom 22.11.2016

Raubmord an Seniorin (85):

Zweiter Tatverdächtiger in Georgien festgenommen.

Der zweite Tatverdächtige hinsichtlich der Tötung einer 85-jährigen Seniorin im Juni 2013 in Nürnberg wurde am 19.11.2016 in Georgien festgenommen und wird dort vor Gericht gestellt.

Im Juni 2013 wurde bekanntlich in die Wohnung einer 85-jährigen Frau in der Elsässer Straße in Nürnberg eingebrochen. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen die beiden Täter die Wohnungsinhaberin an Händen und Füßen gefesselt, deren Wohnung nach Wertgegenständen durchsucht und die 85-jährige Frau einem gemeinsamen Tatplan gemäß getötet haben, um ihre Entdeckung und Verfolgung zu verhindern.

Wegen dieser Tat wurde der 39-jährige Nodar D. bekanntlich in Italien festgenommen, in die Bundesrepublik ausgeliefert (vgl. Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg – Fürth vom 6.11.2015) und im Mai 2016 vom Landgericht Nürnberg – Fürth zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nunmehr führten auch die gegen den 30-jährigen georgischen Staatsangehörigen Giorgi C. geführten Fahndungsmaßnahmen zur Verhaftung des dringend Tatverdächtigen. Dieser wurde seit Juni 2014 mit Europäischem Haftbefehl gesucht. Zielfahnder des Landeskriminalamtes konnten schließlich feststellen, dass sich der Beschuldigte in Georgien aufhält. Da eine Auslieferung eines georgischen Staatsangehörigen in die Bundesrepublik nach georgischem Recht nicht in Betracht kam, hat die Staatsanwaltschaft im Wege der Rechtshilfe Kontakt mit den georgischen Behörden aufgenommen und ein Strafverfolgungsübernahmeersuchen gestellt. Dazu wurden die hier vorliegenden Akten übersetzt und den dortigen Behörden zur Prüfung der Übernahme vorgelegt. Die zuständige georgische Staatsanwaltschaft (Kreis Kutaisi) hat daraufhin im Oktober 2016 ein Verfahren eingeleitet und am 19.11.2016 Anklage erhoben. Gleichzeitig wurde gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft verhängt.

Der Fahndungserfolg und die zeitnahe Übernahme des Strafverfolgungsübernahmeersuchens durch die georgischen Strafverfolgungsbehörden sind nicht zuletzt der engagierten Mitarbeit der Zielfahnder des Landeskriminalamtes sowie der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit der georgischen Botschaft in Berlin zu verdanken.


I.A.

gez.
Huber
Oberstaatsanwalt
als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts