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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 02 vom 23.07.2019

Tödlicher Streit am Bahnsteig Frankenstadion:

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen zwei 17-Jährige aus dem Landkreis Fürth Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge in zwei tateinheitlichen Fällen erhoben. Die beiden sind verdächtig, Ende Januar 2019 im Verlauf einer Auseinandersetzung am Bahnsteig des S-Bahnhofs Frankenstadion zwei 16-Jährige aus Heroldsberg ins Gleisbett gestoßen zu haben, wo sie von einem herannahenden Zug erfasst und getötet wurden.

Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge befanden sich am 27. Januar 2019 gegen Mitternacht nach dem Besuch einer nahegelegenen Diskothek die beiden Angeschuldigten und eine Vielzahl weiterer Jugendlicher  auf dem Bahnsteig des Nürnberger S-Bahnhofs Frankenstadion. Aus nichtigem Anlass soll es dort zu einer tumultartigen körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen sein. Die beiden Angeschuldigten sind verdächtig, dabei gemeinsam einen vor ihnen stehenden Jugendlichen nach vorne ins Gleisbett geschubst zu haben. Wegen des dichten Gedränges am Bahnsteigrand sollen durch diesen Stoß insgesamt drei Jugendliche auf die Schienen gestürzt sein. Einer von ihnen konnte sich retten, die beiden anderen wurden von einem herannahenden Zug erfasst und tödlich verletzt.

Die beiden Angeschuldigten befinden sich seit Ende Januar 2019 in Untersuchungshaft. Sie haben das Schubsen eingeräumt, einen Tötungsvorsatz jedoch bestritten. Nach Abschluss der Ermittlungen, in deren Verlauf unter anderem mehr als 150 Zeugen vernommen wurden, geht auch die Staatsanwaltschaft nicht mehr von einem Tötungsvorsatz aus. Denn den Angeschuldigten ist nicht nachzuweisen, dass sie beim Schubsen mit einem herannahenden und durchfahrenden Zug rechneten, der die gestürzten Personen erfassen würde, bevor sich diese von den Gleisen retten könnten. So sollte auch die S-Bahn, auf die die Beteiligen warteten, erst gut 10 Minuten später abfahren. Die Anklage lautet deshalb auf Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die beiden Jugendlichen zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.

Im Auftrag

gez.
Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältin als Hauptabteilungsleiterin