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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 01 vom 25.03.2022

Revision im Strafverfahren gegen Rainer W.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat heute Revision gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 23.03.2022 eingelegt, mit dem Rainer W. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt wurde. Entgegen der Entscheidung des Amtsgerichts in erster Instanz ist Rainer W. vom Landgericht Nürnberg Fürth in zwei Fällen freigesprochen worden. 
Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Verurteilung wegen aller Anklagepunkte sowie eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten beantragt. Die Begründung der Revision wird nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe erfolgen. Weitere Auskünfte sind nicht möglich.
Zuständig für die Entscheidung über die Revision ist einer der beiden Außensenate des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Nürnberg.
 
I.A.

gez.
Dr. Daniel Hader
Staatsanwalt als Gruppenleiter