Menü

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 04 vom 01.03.2023

Jahresbilanz 2022 der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Weiterer Anstieg der Eingangszahlen

Insgesamt 71.926 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte hatte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth als zweitgrößte Anklagebehörde Bayerns im Jahr 2022 zu bearbeiten. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies einen spürbaren Anstieg um 5.292 Verfahren oder knapp 8 Prozent dar.
Der Anteil der Vermögensdelikte, die seit Jahren die stärkste Deliktsgruppe darstellen, ist von knapp 32 Prozent im Vorjahr wieder etwas gesunken und beläuft sich jetzt auf gut 29 Prozent aller neu eingegangenen Verfahren. Zwar stieg die Zahl der Verfahren wegen Diebstahls und Unterschlagung von 6.990 auf 8.950 und damit um gut 28 Prozent. Gleichzeitig sank jedoch die Zahl der Verfahren wegen Betrugs und Untreue von 14.134 auf 11.997 und damit um gut 15 Prozent.

Gut 19 Prozent der neu eingegangenen Verfahren betrafen Verkehrsstraftaten. Insgesamt bewegt sich deren Anzahl, die in den letzten beiden Jahren als Folge der Lockdowns deutlich gesunken war, annähernd wieder auf dem Stand vor der Pandemie. Zwar blieb die Zahl der Verfahren wegen gewichtiger Verkehrsverstöße wie z.B. gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr oder fahrlässiger Tötungen mit 459 annähernd konstant (Vorjahr: 446, Anstieg um knapp 3 Prozent). Bei den übrigen Verkehrsstraftaten war jedoch ein Anstieg um gut 11 Prozent von 11.936 auf 13.303 zu verzeichnen.

Auch die Anzahl der sogenannten Rohheitsdelikte hat bedauerlicherweise wieder den Stand vor der Pandemie erreicht: So war bei den Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung ein Anstieg von 4.225 auf 5.209 und damit um gut 23 Prozent festzustellen. Die Zahl der Kapitalverbrechen, also der Straftaten gegen das Leben, stieg ebenfalls von 48 auf 71 (knapp 48 Prozent). Die Anzahl der Anklageerhebungen zum Schwurgericht ging jedoch von 20 auf 17 sogar etwas zurück.

Bei knapp 9 Prozent der Verfahren handelt es sich um solche, die wegen der Begehung von Betäubungsmitteldelikten eingeleitet werden mussten. Wie bereits im Vorjahr stieg in dieser Deliktsgruppe die Zahl der Verfahren wegen gewichtiger Betäubungsmitteldelikte von 587 auf 639 und damit um knapp 9 Prozent. Demgegenüber sank die Zahl der "kleineren" Verfahren von 5.900 auf 5.668 und damit um knapp 4 Prozent.
Wie bereits im Vorjahr ist bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ein weiterer Anstieg zu verzeichnen, und zwar um gut 23 Prozent von 362 auf 447 Verfahren. Auch die Zahl der Verfahren wegen Verbreitung pornografischer Schriften ist erneut gestiegen von 696 auf 785 und damit um knapp 13 Prozent.
Die Zahl der politischen Strafsachen stieg ebenfalls erneut um gut 22 Prozent von 421 auf 515 an. Demgegenüber ging die Anzahl der Staatsschutzsachen von 85 auf 27 und damit um gut 68 Prozent zurück. Insgesamt 4.731 Verfahren betrafen Straftaten nach dem Aufenthalts- oder dem Asylgesetz. Gegenüber dem Vorjahr (3.204 Verfahren) stellt dies einen Anstieg um knapp 48 Prozent dar.

Die Gesamtzahl der Verfahren aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität, die ihm Vorjahr gesunken war, stieg im Jahr 2021 wieder merklich an. So stieg die Zahl der Großverfahren aus diesem Bereich von 46 auf 64 und damit um gut 39 Prozent, jene der „kleineren“ Wirtschaftsstrafverfahren von 589 auf 631 und damit um gut 7 Prozent. Die Anzahl der von der Staatsanwaltschaft bearbeiteten Steuerstrafverfahren blieb demgegenüber mit 185 annähernd konstant (Vorjahr: 180; Anstieg um knapp 3 Prozent). Demgegenüber war bei den Verfahren wegen Geldwäsche wie bereits im Vorjahr erneut ein signifikanter Anstieg von 1.488 auf 2.656 und damit um gut 78 Prozent zu beobachten. Auch bei den Umweltdelikten setzte sich der Anstieg der Vorjahre fort. Deren Zahl stieg von 120 auf 130 und damit um gut 8 Prozent.

Durchschnittlich dauerte es bei erwachsenen Beschuldigten 1,2 Monate, bis ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft erledigt werden konnte. In Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, bei denen es besonders wichtig ist, dass die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt, betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer nur 0,9 Monate. Darüber hinaus wurden mehr als 90 Prozent aller Verfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen. 

Neben der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte hatten sich die 87 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Behörde unter anderem noch mit 50.567 Verfahren gegen unbekannte Täter zu befassen. Gegenüber dem Vorjahr (41.138 Verfahren) bedeutet dies einen Anstieg um knapp 23 Prozent. Darüber hinaus verbrachten die Vertreterinnen und Vertreter der Anklagebehörde 12.358 Stunden mit der Sitzungsvertretung in Hauptverhandlungen am Landgericht Nürnberg-Fürth und an den sieben Amtsgerichten aus dem Zuständigkeitsbereich.

I.A.

gez.
Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältinals Hauptabteilungsleiterin