Pressemitteilung 8 vom 30.09.2025
Tötungsdelikt bei Hochzeitsfeier in Fürth: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen einen 27-jährigen französischen Staatsangehörigen Anklage wegen des Verdachts des Mordes am Vater seiner ehemaligen Lebensgefährtin erhoben.
Die Anklage geht dabei von folgendem Sachverhalt aus:
Am 23.03.2025 begab sich der Angeschuldigte in Begleitung mehrerer Familienmitglieder zu einer Hochzeitsfeier in der Fürther Hafenstraße, an der auch das spätere Opfer teilnahm. Dort tötete er den 47-jährigen Geschädigten mit mehreren gezielten Schüssen in den Oberkörper.
Bei dem Geschädigten handelt es sich um den Vater seiner ehemaligen Lebensgefährtin, mit der er zwei gemeinsame Kinder hat. Aufgrund der Trennung soll es zu Geldforderungen der Familie des Angeschuldigten gegen die Familie des Geschädigten gekommen sein, denen diese jedoch nicht nachkam.
Die Anklage sieht das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, da der Angeschuldigte bei der Tatbegehung die Arg- und Wehrlosigkeit seines an einem Gästetisch sitzenden, von ihm abgewandten Opfers ausnutzte.
Der Angeschuldigte flüchtete mit seinen Begleitern nach Frankreich, stellte sich jedoch noch in der gleichen Nacht den französischen Behörden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Gegenüber der französischen Polizei räumte er die Tat ein, später äußerte er sich nicht mehr zum Tatvorwurf.
Die Staatsanwaltschaft hat für den Tatnachweis unter anderem zahlreiche auf der Hochzeit anwesende Zeugen benannt. Darüber hinaus liegen Videoaufnahmen der Eventhalle vor, in der die Feier stattfand.
Die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Angeschuldigte bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt.
Heike Klotzbücher
Oberstaatsanwältin