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Staatsanwaltschaft Regensburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Verfahrensübersicht

Aufgaben als Strafverfolgungsbehörde

Die Staatsanwaltschaft Regensburg verfolgt alle in ihrem Bezirk begangenen Straftaten. Darüber hinaus werden Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren (§ 74 C GVG) aus den Bezirken der Staatsanwaltschaften Amberg und Weiden i. d. OPf. zentral von der Staatsanwaltschaft Regensburg bearbeitet.

Aufgaben als Strafvollstreckungsbehörde

Die Staatsanwaltschaft vollstreckt alle vom Gericht gegen Erwachsene verhängten Strafen (Freiheitsstrafen und Geldstrafen) sowie Maßregeln (z. B. Entzug der Fahrerlaubnis, Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) und Nebenstrafen (z. B. Fahrverbot).

Die Vollstreckung von Strafen und Maßnahmen gegen Jugendliche und Heranwachsende nach Jugendrecht obliegt den Jugendrichtern.

Strafen gegen Heranwachsende nach dem Erwachsenenstrafrecht vollstreckt ebenfalls die Staatsanwaltschaft.

Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Regensburg

Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg werden im Bereich der Strafverfolgung die Verfahren zu allen Straftaten bearbeitet, die im Bezirk der Staatsanwaltschaft Regensburg begangen wurden.

Als Beispiele können genannt werden:

  • Eigentumsdelikte wie z. B. Diebstahl,
  • Vermögensdelikte wie z. B. Betrug,
  • Gewaltdelikte wie z. B. Körperverletzung,
  • Kapitaldelikte wie z. B. Mord,
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie z. B. Vergewaltigung,
  • Straftaten im Straßenverkehr wie z. B. Trunkenheit im Verkehr,
  • Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz wie z. B. unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln

Weitere Verfahren bei anderen Staatsanwaltschaften

Soweit Straftaten in der kreisfreien Stadt Straubing oder im Landkreis Straubing begangen wurden, werden diese Verfahren - mit Ausnahme der Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren - von der Zweigstelle Straubing bearbeitet.

Zentralisiertes Verfahren

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns. Landesjustizkasse (LJK)